Gesetzgebung
   BGBl. I 1968 S. 193   

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BGBl. I 1968 S. 193 (https://dejure.org/1968,4568)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1968 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 05.03.1968, Seite 193
  • Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen
  • vom 27.02.1968

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 10/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auch soweit die in § 1 Nr. 3 der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 27. Februar 1968 (BGBl I 193) verwendete Formulierung herangezogen würde ("die Beförderung von Gütern für andere mit Kraftfahrzeugen") fiele die "Müllabfuhr" der Beigeladenen zu 2 hierunter.
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R

    Zuständiger Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung für ein

    Auch soweit die in § 1 Nr. 3 der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 27. Februar 1968 (BGBl I 193) verwendete Formulierung herangezogen würde ("die Beförderung von Gütern für andere mit Kraftfahrzeugen") fiele die "Abfallwirtschaft" der Beigeladenen zu 1 hierunter.
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