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   BGBl. I 1968 S. 315   

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BGBl. I 1968 S. 315 (https://dejure.org/1968,4915)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1968 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 27.04.1968, Seite 315
  • Neufassung des Mutterschutzgesetzes
  • vom 18.04.1968

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

    § 14 Absatz 1 Satz 1 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 315) und in der Fassung späterer Bekanntmachungen ist nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar.

    Die Arbeitgeber wurden verpflichtet, den Schwangeren einen Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt zu zahlen (§ 13 a Abs. 1 Satz 1 MuSchG i.d.F. des Finanzänderungsgesetzes 1967; jetzt § 14 MuSchG i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. April 1968, BGBl I S. 315).

    § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist danach in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1968 (BGBl I S. 315) wie in der Fassung späterer Bekanntmachungen unvereinbar mit Art. 12 Abs. 1 GG.

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Ihre Wirkung wird durch die Vorschriften der §§ 3 und 4 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18. April 1968 (BGBl. I S. 315) verstärkt, weil die Mutter, um Schaden von ihr und dem ungeborenen Kind abzuwenden, nur beschränkt beschäftigt werden darf.
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77

    Mutterschutz

    Entscheidungsformel: § 9 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 315) ist insoweit mit Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes unvereinbar, als diese Norm den besonderen Kündigungsschutz Arbeitnehmerinnen entzieht, die im Zeitpunkt der Kündigung schwanger sind, ihren Arbeitgeber hierüber unverschuldet nicht innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung unterrichten, dies aber unverzüglich nachholen.

    § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1968 (BGBl I S 315) bestimmt:.

  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70

    Mutterschutz

    § 9 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) in der Fassung vom 18. April 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 315) ist jedenfalls insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar, als danach der Arbeitgeber einer schwangeren Arbeitnehmerin kündigen darf, wenn er von der Schwangerschaft keine Kenntnis hat und die Arbeitnehmerin es schuldhaft unterläßt, ihm fristgerecht die ihr im Zeitpunkt der Kündigung bekannte Schwangerschaft mitzuteilen.

    § 9 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) in der Fassung vom 18. April 1968 (BGBl. I S. 315) lautet:.

  • BSG, 17.04.1991 - 3 RK 21/88

    Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nach § 10 Abs. 1 S.

    Diese Auslegung wird vor allem durch die Entstehungsgeschichte des § 11 Mutterschutzgesetz (MuSchG) bestätigt, dessen seit 1. Januar 1966 geltende Fassung (damals § 10 idF des Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetz (MuSchG) und der Reichsversicherungsordnung (RVO) vom 24. August 1965, BGBl I 912, seit 1. Januar 1968 § 11 in der heute noch geltenden Fassung des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter vom 18. April 1968, BGBl I 315) erstmals einen Anspruch auf Mutterschutzlohn auch bei völligem Aussetzen mit der Arbeit vorsah.
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 55/81

    Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz

    Durch das Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter ( Mutterschutzgesetz - MuSchG ) vom 24. Januar 1952 (BGBl. I S. 69) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1968 (BGBl. I S. 315), zuletzt geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 vom 22. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1532) wird die im Arbeitsverhältnis stehende Mutter mit dem werdenden Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz geschützt.
  • BSG, 16.02.1989 - 4 REg 6/88

    Zulassung der Sprungrevision, Bundeserziehungsgeld bei Mehrfachgeburten,

    Andere Belastungen der Eltern (zB Unterhaltsaufwendungen, der Mutter entgangenes Arbeitsentgelt, entgangene Beitragszeiten in der Rentenversicherung) werden hingegen ua durch Leistungen nach den §§ 11 bis 16 des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuschG) vom 18. April 1968 (BGBl I S 315), durch das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) idF der Bekanntmachung vom 21. Januar 1986 (BGBl I S 222) und durch Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung ausgeglichen.
  • BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 19/86

    Mehrarbeitszuschlag - Arbeitszeitdauer - Arbeitslosigkeit

    Soweit das Mutterschutzrecht die Beschäftigung werdender und stillender Mütter mit Mehrarbeit verbietet, bestimmt 5 8 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes idF vom 18. April 1968 (BGBl I 315), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 6. Dezember 1985 (BGBl I 215"), selbst und abweichend von der A20, was Mehrarbeit ist.
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    1. § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1968 (BGBl. I S. 315) bestimmt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1993 - 10 S 2825/92

    Mutterschutz: zum Vorliegen eines die fristlose Kündigung während der

    Die Zulässigerklärung nach § 9 Abs. 3 MuSchG (vom 18.4.1968, BGBl. I S. 315, in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes vom 3.7.1992, BGBl. I S. 1191) ist nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ein Verwaltungsakt mit Doppelwirkung.
  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des

  • BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73

    Verordnung über den Mutterschutz der Beamtinnen im Lande Nordrhein-Westfalen -

  • SG Ulm, 28.03.2006 - S 1 A 180/06

    Krankenversicherung - Aufsichtsbehörde - Genehmigung - Satzung - Ermäßigung -

  • BVerwG, 23.06.1977 - V C 51.74

    Mutterschutz im Graduiertenförderungsrecht - Anspruch auf Einräumung der

  • LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 1615/98

    Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1989 - 15 S 452/89

    Initiativrecht des Personalrats zum Abschluß einer Dienstvereinbarung

  • BSG, 16.02.1989 - 4 REg 2/88
  • BSG, 09.09.1971 - 3 RK 30/71

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klage auf Mutterschaftsgeld aus § 13 Abs. 2

  • BSG, 16.08.1973 - 3 RK 79/70

    Gesetzliche Krankenversicherung - Frauen - Mutterschaftsgeld - Hausgeld

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