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   BGBl. I 1968 S. 787   

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BGBl. I 1968 S. 787 (https://dejure.org/1968,4590)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1968 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 12.07.1968, Seite 787
  • Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz)
  • vom 09.07.1968

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt allein dann, wenn Arbeitsverhältnisse durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes begründet werden, wie dies etwa in Art. 12a Abs. 3 Satz 1 GG iVm. § 10 Arbeitssicherstellungsgesetz vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S. 787) oder in § 10 Abs. 1 AÜG vorgesehen ist (BAG 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - zu II 2 b bb, cc der Gründe, BAGE 93, 310; BeckOK ArbR/Joussen Stand 1. März 2020 BGB § 611a Rn. 7; ErfK/Preis 20. Aufl. BGB § 611a Rn. 21; HWK/Thüsing 9. Aufl. § 611a BGB Rn. 34) .
  • BAG, 10.05.2000 - 5 AZB 3/00

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Vorgesehen ist dies etwa in Art. 12 a Abs. 3 Satz 1 GG iVm. § 10 Arbeitssicherstellungsgesetz vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S 787) oder in § 10 AÜG.
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 59/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

    Vorgesehen ist dies etwa in Art. 12 a Abs. 3 Satz 1 GG iVm. § 10 Arbeitssicherstellungsgesetz vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S 787) oder in § 10 AÜG.
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 32/99

    Rechtsweg für Klagen ehemaliger Ostarbeiter auf Entschädigung für Zwangsarbeit

    Vorgesehen ist dies etwa in Art. 12 a Abs. 3 Satz 1 GG iVm. § 10 Arbeitssicherstellungsgesetz vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S 787) oder in § 10 AÜG.
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 58/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

    Vorgesehen ist dies etwa in Art. 12 a Abs. 3 Satz 1 GG iVm. § 10 Arbeitssicherstellungsgesetz vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S 787) oder in § 10 AÜG.
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 68/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

    Vorgesehen ist dies etwa in Art. 12 a Abs. 3 Satz 1 GG iVm. § 10 Arbeitssicherstellungsgesetz vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S 787) oder in § 10 AÜG.
  • OLG Hamm, 02.05.2000 - 27 W 22/99

    Gerichtliche Zuständigkeit für Entschädigung polnischer Zwangsarbeiter

    Allerdings hat das BAG die Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes als unschädlich angesehen, wenn - wie in etwa in Art. 12a Abs. 3 S. 1 GG in Verbindung mit § 10 Arbeitssicherstellungsgesetz (ASiG) vom 09.07.1968 (BGBl. I S. 787) oder in § 10 AÜG vorgesehen - der Vertragsschluß unter engen verfassungsrechtlich zulässigen und gerichtlich überprüfbaren Voraussetzungen (§ 27 Abs. 1 ASiG) ersetzt wird.
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