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   BGBl. I 1969 S. 1243   

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BGBl. I 1969 S. 1243 (https://dejure.org/1969,4043)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 80, ausgegeben am 22.08.1969, Seite 1243
  • Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder
  • vom 19.08.1969

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Wird zitiert von ... (61)

  • BVerfG, 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13

    Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen

    aa) Wegen des grundrechtlichen Schutzes der Kenntnis der eigenen Abstammung hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1989 die damalige Rechtslage beanstandet, nach der die Realisierungsmöglichkeiten einer Ehelichkeitsanfechtung, über welche die Abstammungsklärung eines ehelich geborenen Kindes vom mutmaßlich leiblichen Vater im Wege der Vaterschaftsfeststellung (damals nach § 1600a BGB in der Fassung des Gesetzes vom 19. August 1969, BGBl I S. 1243) führen musste, zu eng bemessen waren (vgl. BVerfGE 79, 256 ).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Um sicherzustellen, dass auch dem Elternteil, der das Kind nicht betreut, sondern ihm gegenüber zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet ist, durch das Kindergeld ein finanzieller Ausgleich seiner Unterhaltslast zugute kommt, bestimmte schon § 1615 g BGB - eingeführt durch das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 (BGBl I S. 1243, 1246) - jedenfalls für den Unterhalt nichtehelicher Kinder, dass das einem anderen als dem Vater ausgezahlte Kindergeld zur Hälfte auf den Regelbedarf des Kindes anzurechnen sei.
  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die rechtliche Stellung nichtehelicher Kinder vom 19. August 1969 (BGBl I S. 1243 - NEhelG) zum 1. Juli 1970 wurde § 1589 Abs. 2 BGB a.F. aufgehoben (Art. 1 Nr. 3 NEhelG).
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