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   BGBl. I 1969 S. 1065   

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BGBl. I 1969 S. 1065 (https://dejure.org/1969,4388)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 71, ausgegeben am 05.08.1969, Seite 1065
  • Neuntes Strafrechtsänderungsgesetz
  • vom 04.08.1969

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 01.11.2010 - 2 Ws 53/10

    Vollstreckungsverjährung des Wertersatzverfalls: Ruhen der Verjährung während der

    Eine solche Vergünstigung darf nicht zur Folge haben, dass der durch sie bewirkte Aufschub die Vollstreckung wegen Eintritts der Verjährung unzulässig macht." In dem auf den E 1962 Bezug nehmenden Entwurf der Bundesregierung zum 9. Strafrechtsänderungsgesetz - 9. StRÄndG - vom 4. August 1969 (BGBl I S. 1065) wird ausgeführt, ein Eingriff in § 70 StGB (a.F.; Senat) betreffend die Vollstreckungsverjährung erfolge, weil nicht notwendig, nicht.
  • LG Wuppertal, 28.01.1988 - 25 Ks 130 Js 7/83

    KZ Auschwitz

    Vor diesem Zeitpunkt wurde die Verjährungsfrist mit dem 9. Strafrechtsänderungsgesetz vom 4. August 1969 (BGBl. I, S. 1065) durch Änderung des § 67 Abs. 1 Nr. 1 StGB a. F. auf 30 Jahre verlängert.
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