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   BGBl. I 1969 S. 1753   

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BGBl. I 1969 S. 1753 (https://dejure.org/1969,4341)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 103, ausgegeben am 01.10.1969, Seite 1753
  • Neufassung des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter
  • vom 01.10.1969

Gesetzestext

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  • Wikipedia

    Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts, an die der erkennende Senat gemäß § 137 Abs. 2 VwGO gebunden ist, hat der Kläger für die von ihm wahrgenommene Prüfertätigkeit von der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe keine Verdienstausfallentschädigung, sondern lediglich eine angemessene Entschädigung nach den §§ 1 bis 5 des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1753) erhalten, die keinen Verdienstausfall einschloß.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2006 - 1 K 46.05

    Entschädigung von Sachverständigen, Stundensatz, erforderliche Zeit, besondere

    Maßgebend für die rechtliche Beurteilung sind die Bestimmungen des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen -ZSEG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1753), zuletzt geändert durch Art. 1 Abs. 4 des Gesetzes vom 22. Februar 2002 (BGBl. I S. 981), weil der Auftrag an die Beschwerdeführerin vor dem 1. Juli 2004 erteilt worden war (Art. 2 § 25 des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5. Mai 2004 [BGBl. I S. 718, 776 - JVEG -]).
  • BSG, 05.05.1982 - 9a RV 1/82
    Der Bundesminister der Finanzen hat im Runder« laß vom 21. November1977 (II A 4 - BA 3401 - 5/77), der auch für die Erstattung der "wirklichen Auslagen" für Fahrten der ehrenamtlichen Richter gelten mag (5 19 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz -SGG-"@ 3 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter vom 1. Oktober 1969 - BGBl I 1753 -/ 22. November1976 -BGBl I 3221 -).
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