Gesetzgebung
BGBl. I 1969 S. 1885 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 111, ausgegeben am 22.10.1969, Seite 1885
- Neufassung des Feststellungsgesetzes
- vom 01.10.1969
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 29.98
Feststellung von Kriegssachschäden; unmittelbar Geschädigter; wirtschaftlicher …
Die Bestimmungen erfassen die Kriegssachschäden im Sinne des § 13 LAG, die nach den Vorschriften des Feststellungsgesetzes vom 1. Oktober 1969 (BGBl I S. 1885) festgestellt werden könnten, wenn sie im Bereich der damaligen Bundesrepublik eingetreten wären (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 BFG). - VG Berlin, 08.11.2001 - 29 A 272.96 So war nach dem für Vermögensverluste in den früheren deutschen Ostgebieten geltenden § 12 Abs. 1 und Abs. 2 Feststellungsgesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1969 (BGBl I S. 1885) - FG - ähnlich wie in den hier maßgeblichen § 2 Satz 2 NS-VEntschG und § 4 Abs. 2 EntschG grundsätzlich vom letzten festgestellten Einheitswert auszugehen; erst wenn dieser nicht festgestellt worden war oder nicht mehr bekannt war, war ein Ersatzeinheitswert zu bilden.
- BVerwG, 20.05.1999 - 3 C 30.98
Atypische stille Gesellschaft.
Die Bestimmungen erfassen die Kriegssachschäden im Sinne des § 13 LAG, die nach den Vorschriften des Feststellungsgesetzes vom 1. Oktober 1969 (BGBl I S. 1885) festgestellt werden könnten, wenn sie im Bereich der damaligen Bundesrepublik eingetreten wären (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 BFG).