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   BGBl. I 1970 S. 121   

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BGBl. I 1970 S. 121 (https://dejure.org/1970,4013)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1970 Teil I Nr. 8, ausgegeben am 31.01.1970, Seite 121
  • Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Erstes Anpassungsgesetz - 1. AnpG KOV -)
  • vom 26.01.1970

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 V 10/02 R

    Heimpflegekosten - Beschädigtengrundrente - wesentlich unterhalten - Übernahme -

    Nachdem die betreffende Regelung durch das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (2. Neuordnungsgesetz ) vom 21. Februar 1964 (BGBl I 85) zunächst praktisch unverändert als Abs. 2 in den § 35 BVG eingefügt worden war, wurde der zu belassende Betrag in der Folgezeit wiederholt erhöht (vgl zB Art I Nr. 31 Buchst b Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts vom 28. Dezember 1966, BGBl I 750; Art I Nr. 12 Buchst b Gesetz über die Anpassung der Leistungen des BVG vom 26. Januar 1970, BGBl I 121).
  • BSG, 15.07.2004 - B 9 V 2/04 R

    Anrechnung von Führzulage und Kleiderverschleißpauschale auf die Heimpflegekosten

    Nachdem die betreffende Regelung durch das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (2. Neuordnungsgesetz ) vom 21. Februar 1964 (BGBl I 85) zunächst praktisch unverändert als Abs. 2 in den § 35 BVG eingefügt worden war, wurde der zu belassende Betrag in der Folgezeit wiederholt erhöht (vgl zB Art I Nr. 31 Buchst b Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts vom 28. Dezember 1966, BGBl I 750; Art I Nr. 12 Buchst b Gesetz über die Anpassung der Leistungen des BVG vom 26. Januar 1970, BGBl I 121).
  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Zur Zeit gilt das Bundesversorgungsgesetz in der Fassung vom 20. Januar 1967 (BGBl. I S. 141, 180); § 1 BVG wurde zuletzt geändert und ergänzt durch das Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Erstes Anpassungsgesetz) vom 26. Januar 1970 (BGBl. I S. 121).
  • BSG, 15.07.2004 - B 9 V 6/02 R

    Anrechnung von Führzulage und Kleiderverschleißpauschale auf die Heimpflegekosten

    Nachdem die betreffende Regelung durch das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (2. Neuordnungsgesetz ) vom 21. Februar 1964 (BGBl I 85) zunächst praktisch unverändert als Abs. 2 in den § 35 BVG eingefügt worden war, wurde der zu belassende Betrag in der Folgezeit wiederholt erhöht (vgl zB Art I Nr. 31 Buchst b Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts vom 28. Dezember 1966, BGBl I 750; Art I Nr. 12 Buchst b Gesetz über die Anpassung der Leistungen des BVG vom 26. Januar 1970, BGBl I 121).
  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Renten- und Versorgungsrecht

    Inzwischen haben das Dritte Neuordnungsgesetz vom 28. Dezember 1966 (BGBl. I S. 750), auf Grund dessen das Bundesversorgungsgesetz in der Fassung vom 20. Januar 1967 (BGBl. I S. 141) bekanntgemacht wurde, und das Erste Anpassungsgesetz vom 26. Januar 1970 (BGBl. I S. 121) die Vorschrift über die verlängerte Waisenrente erneut geändert.
  • BSG, 06.10.1981 - 9 RV 9/81

    Aufwendungsersatz - Pflegezulage - Pauschsatz - Kriegsbeschädigung

    Die Berufung war nicht nach @ 1h8 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ausgeschlossen; denn sie betraf keine Neufeststellung des Anspruches auf Pflegezulage wegen einer nachträglichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse oder der Rechtslage, die für die vorausgegangenen rechtsverbindlichen Entscheidungen über die Pauschale der Stufe V und neuerdings VI nach 9 35 Abs. 1 Satz 1 und 2 BVG (idF der Anpassungsgesetze -Anp-KOV-, ab 1970 idF des Gesetzes vom 26. Januar 1970 - BGBl I 121 -) maßgebendgewesen waren.
  • BSG, 09.10.1986 - 4b RV 35/85

    Schwerstbeschädigtenzulage - Erhöhung einer Zulage - Schädigungsfolge

    Nach 5 31 Abs. 5 BVG (hier idF des 1. Anpassungsgesetz-KOV vom 26. Januar 1970, BGBl I S 121) erhalten erwerbsunfähige Beschädigte, die durch die anerkannten Schädigungsfolgen gesundheitlich außergewöhnlich betroffen sind, eine monatliche Schwerstbeschädigtenzulage, die in VI Stufen gewährt wird.
  • BSG, 24.11.1972 - 9 RV 478/71
    Die hier vertretene Auffassung wird bestätigt durch die - vom LSG noch nicht berücksichtigte - Neufassung des § 45 Abs. 3 Satz 3 BVG in Art. 1 Nr. 16 des 1. AnpGKOV vom 26. Januar 1970 (BGBl I 121).
  • BSG, 06.10.1981 - 9 RV 45/80
    VI. nach 535 Abs. 1 Satz 1 und 2 BVG (idF der Anpassungsgesetze -Anp-KOV-" ab 1970 idF des Gesetzes vom 26. Januar 1970 - BGBl I 121-) maßgebend gewesen waren.
  • BSG, 10.09.1980 - 11 RA 78/79

    Grundwehrdienst - Polizeivollzugsdienst - Kinderzuschuß

    Sie macht geltend, daß der Verzögerungszeitraum, um den sich die Bezugszeit des Kinderzuschusses über die Vollendung des 25° Lebensjahres des Kindes hinaus verlängere, auf die Zeit des Grundwehrdienstes begrenzt sei; diese aber habe damals 18 Monate betragen° Auch 5 45 Abs. 5 Satz 3 BVG idF des " Gesetzes vom 26° Januar 1970 (BGBl I 121) stelle auf einen "der Dauer des Grundwehrdienstes ent3prechenden Zeitraum" ab.
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