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   BGBl. I 1970 S. 127   

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https://dejure.org/1970,6294
BGBl. I 1970 S. 127 (https://dejure.org/1970,6294)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1970 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 04.02.1970, Seite 127
  • Neufassung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)
  • vom 14.01.1970

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 79/88

    Behandlung von Veräußerungsgewinnen gem. §§ 17 , 18 AuslInvestmG verfassungsgemäß

    aaa) § 18 Abs. 1 Satz 1 AuslInvestmG ist zunächst nicht mit der in § 17 Abs. 1 Satz 1 AuslInvestmG, sondern mit der in § 45 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) i. d. F. vom 14. Januar 1970 (BGBl I 1970, 127, BStBl I 1970, 187) getroffenen Regelung zu vergleichen.
  • BFH, 17.02.1971 - I R 121/69

    Rückstellung - Zukünftige Instandhaltungsaufwendungen - Eigentümer von

    Die durch § 536 BGB und in den Darlehnsverträgen geforderte Sicherstellung der Instandhaltung entspreche in ihrem Wesen der Forderung in § 33 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften in der Fassung vom 14. Januar 1970 (BGBl I 1970, 127) nach Sicherstellung der Thesaurierung der für künftige Instandhaltung von Gegenständen des Sondervermögens erforderlichen Mittel.
  • VGH Bayern, 31.03.2003 - 22 BV 02.2562

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; gewerberechtliche

    Insbesondere ist die S*******AG keine Kapitalanlagegesellschaft; insofern knüpfte der Gesetzgeber an die Legaldefinition in § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KaGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1970 an (BGBl I S. 127); im vorliegenden Fall fehlt es jedenfalls an dem Merkmal "gesondert vom eigenen Vermögen".
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