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   BGBl. I 1970 S. 1637   

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BGBl. I 1970 S. 1637 (https://dejure.org/1970,5282)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1970 Teil I Nr. 112, ausgegeben am 18.12.1970, Seite 1637
  • Zweites Wohngeldgesetz
  • vom 14.12.1970

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (28)

  • BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71

    Versagung des Wohngeldes wegen Zumutbarkeit der Zahlung der vollen Miete -

    Im vorliegenden Fall ist auch die Änderung der Rechtslage zu beachten, die dadurch eingetreten ist, daß am 1. Januar 1971 das Erste Wohngeldgesetz außer Kraft und das Zweite Wohngeldgesetz - II. WoGG - vom 14. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1637) in Kraft getreten ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1990 - 11 S 922/89

    Jahreseinkommen nach dem WoGG; laufende Leistungen für eine Haushaltshilfe

    Die Einfügung dieser Vorschrift in das Zweite Wohngeldgesetz vom 14.12.1970 (BGBl. I Seite 1637) beruht auf einer Änderung des vormaligen § 20 des ersten Wohngeldgesetzes vom 1.4.1965 (BGBl. I Seite 177).

    Da die bereits im früheren § 20 Nr. 6 des ersten Wohngeldgesetzes enthaltene Formulierung des Rechtsbegriffs der "laufenden Leistungen für den Lebensunterhalt" bei der Neufassung des § 14 Abs. 1 Nr. 18 des Zweiten Wohngeldgesetzes übernommen wurde und in der amtlichen Begründung (vgl. Bundestagsdrucksache VI/1116 Seite 32) als Beispiel für außer Betracht bleibende Einnahmen die "Hilfe in besonderen Lebenslagen" nach Abschnitt 3 des Bundessozialhilfegesetzes genannt wird, kann davon ausgegangen werden, daß nach Auffassung des Gesetzgebers die in § 14 Abs. 1 Nr. 18 WoGG enthaltenen Rechtsbegriffe aufgrund der Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes über die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt eindeutig bestimmt sind.

    Nach der Intention des Gesetzgebers sollen neben Freibeträgen für bestimmte Personen bei der Einkommensermittlung grundsätzlich nur noch solche Einnahmen außer Betracht bleiben, die steuerfrei und nicht zur Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts bestimmt sind (vgl. Bundestagsdrucksache VI/1310 Seite 4; VI/1116 Seite 31).

    In das Zweite Wohngeldgesetz wurde deshalb eine vergleichbare Regelung nicht mehr aufgenommen (vgl. Bundestagsdrucksache VI/1116 Seite 29, Seite 33 zu § 21).

  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 117.72
    Er sei nicht im Sinne von § 7 Abs. 2 des Ersten Wohngeldgesetzes - 1. WoGG - in der Fassung vom 1. April 1965 (BGBl. I S. 178), § 4 Abs. 2 des Zweiten Wohngeldgesetzes - 2. WoGG - vom 14. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1637) als vom elterlichen Haushalt nur vorübergehend abwesend anzusehen und falle deshalb nicht unter die Ausschlußvorschrift von § 26 des 1. WoGG, § 22 Nr. 2 des 2. WoGG.
  • BVerwG, 29.08.1997 - 8 C 13.96

    Schwerbehinderte - Unterbringung in einem Heim für Behinderte -

    Die sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut ergebende Auslegung des § 14 Abs. 1 Nr. 20 WoGG, daß danach Beihilfen nur insoweit nicht als Einnahmen anzurechnen sind, als sie nicht zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind, wird durch den Sinnzusammenhang und die amtliche Begründung des der Vorschrift zugrunde liegenden und insoweit ohne inhaltliche Änderungen verabschiedeten Gesetzentwurfs bestätigt (vgl. BTDrucks VI/1116 S. 32).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 5 C 7.01

    Einnahmenerhöhung, keine Aufhebung der Wohngeldbewilligung für die Ver-

    Im Gegensatz zum (Ersten) Wohngeldgesetz (Fassung vom 1. April 1965, BGBl I S. 177), welches keine Vorschriften über die Aufhebung von Bewilligungsbescheiden enthielt, so dass insoweit die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts zur Geltung kamen (vgl. zur Entwicklung etwa Schwerz, Das neue Wohngeldrecht, Kommentar, Loseblatt, letzter Stand: 20. Lieferung August 1982, § 30 Anm. 1), enthielt das Zweite Wohngeldgesetz (Gesetz vom 14. Dezember 1970, BGBl I S. 1637) in seinem § 30 eine eigenständige Aufhebungsvorschrift, die dem praktischen Bedürfnis der Verwaltung für feste, leicht zu handhabende und in sich geordnete Regeln zur Aufhebung von Bewilligungsbescheiden dienen sollte.
  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

    Da nach § 27 Abs. 2 des Zweiten Wohngeldgesetzes vom 14. Dezember 1970 (BGBl I S 1637) - 2. WoGG - das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt wird (Bewilligungszeitraum), traten für diese Wohngeldberechtigten die Wirkungen des Gesetzes bis zu einem Jahr nach seinem Inkrafttreten ein.
  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 49.90

    Wohngeld - Ermittlung des Jahreseinkommens - Kosten der Unterkunft

    Überdies wird sie durch die Entstehungsgeschichte bestätigt (vgl. Entwurf eines Zweiten Wohngeldgesetzes, BT-Drucks. VI/1116 S. 31 f.).

    Richtig ist allerdings, daß nach der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers im Rahmen des § 14 Abs. 1 WoGG ausschließlich die steuerfreien Leistungen bei der Ermittlung des Jahreseinkommens außer Betracht bleiben sollten, die nicht als zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt anzusehen sind (vgl. Entwurf eines Zweiten Wohngeldgesetzes, BT-Drucks. VI/1116, S. 31), d.h. es sollten alle Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts bei der Ermittlung des Jahrenseinkommens angerechnet werden.

  • OVG Niedersachsen, 03.08.2007 - 4 OA 12/06

    Wohngeldverfahren als zu den gerichtskostenfreien Verfahren nach § 188

    Der Zweck des Wohngeldes ist in dem seit dem Zweiten Wohngeldgesetz vom 14. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1637) insofern im Wesentlichen unverändert gebliebenen § 1 Abs. 1 WoGG geregelt.
  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 55.77

    Zusatzleistungen zur Deckung besonderer Aufwendungen für eine Unterkunft -

    Die Regelung nach § 13 Abs. 5 BAföG in Verbindung mit Tz. 13.5.7 BAföGVwv-E entspreche § 21 des Zweiten Wohngeldgesetzes in der Fassung vom 14. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1637) und Tz. 21.1 Buchst. a) der dazu erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift.

    Soweit der Entwurf der Verwaltungsvorschriften die Anerkennung besonderer Aufwendungen für die Unterkunft in Tz. 13.5.7 bis Tz. 13.5.9 vorsah, war vom Richtliniengeber eine Koordinierung mit den Leistungen nach dem Zweiten Wohngeldgesetz - 2. WoGG - vom 14. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1637) beabsichtigt worden.

  • BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71

    Gerichtskosten für sozialhilferechtlichen Streitigkeiten - Rechtliche Einordnung

    Gemäß § 90 Abs. 1 Satz 4 BSHG steht der Umstand, daß Ansprüche auf Wohngeld gemäß § 1 Abs. 3 des Ersten Wohngeldgesetzes - I.WoGG - in der Fassung vom 1. April 1965 (BGBl. I S. 177) und § 2 Abs. 2 des Zweiten Wohngeldgesetses - II.WoGG - vom 14. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1637) nicht übertragbar, verpfändbar und pfändbar sind, ihrer Überleitung auf den Sozialhilfeträger nicht entgegen.
  • BVerwG, 20.08.1993 - 8 C 8.92

    Wohngeldbewilligung - Familieneinkommen - Ermittlung - Bewilligungszeitraum

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2009 - 3 L 205/07

    Neuberechnung Wohngeld wegen erhöhtem Einkommen

  • OVG Sachsen, 01.06.2018 - 4 E 34/18

    Wohngeld; Fürsorge; Sozialhilfe

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 91.87

    Anspruch auf Gewöhrung eines erhöhten Wohngeldes - Einnahmen im Sinne des § 10

  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 210.72

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 11 S 2141/87

    Ermittlung des Jahreseinkommens; Verkürzung des Regelbewilligungszeitraums

  • BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 104.73

    Ermittlung des Jahreseinkommens im Sinne des Wohngeldrechts - Berücksichtigung

  • BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 145.70

    Gewährung von Wohngeld - Familienmitglieder des Familienhaushaltes -

  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 51.77
  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 106.72

    Antrag auf Wohngeld - Gewährung eines Lastenzuschusses für ein Eigenheim -

  • OVG Sachsen, 16.01.2019 - 4 E 277/18

    Wohngeld; Streitwert; Gerichtskostenfreiheit; Fürsorgeangelegenheit;

  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 62.72

    Überprüfung von Bescheidungsurteilen im Rechtsmittelverfahren - Behandlung eines

  • OVG Bremen, 20.12.1973 - III A 55/72

    Berichtigung eines auf einem technischen Irrtum beruhenden Wohngeldbescheides;

  • BVerwG, 17.03.1976 - 8 C 5.75

    Anspruch auf Gewährung von Wohngeld neben der Gewährung von Ausbildungsförderung

  • BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 18.74

    Anforderungen an das Bestehen eines Anspruchs auf Wohngeld nach dem

  • BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 138.69

    Subjektive Anspruchsberechtigung mit Blick auf Wohngeld - Nutzung mehrerer

  • OVG Bremen, 18.12.1973 - I BA 20/73

    Versagung von Wohngeld i.R.d. Gewährung anderer Leistungen aus öffentlichen

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1999 - 12 L 3558/99

    Keine Nichtigkeit bei fehlender Unterschrift; Computergestüzte Textverarbeitung;

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