Gesetzgebung
BGBl. I 1971 S. 1164 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil I Nr. 73, ausgegeben am 31.07.1971, Seite 1164
- Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes
- vom 27.07.1971
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 01.10.2009 - 8 A 1891/09
Umfang der Ruhensregelung des BMinG § 20 Abs 1
Im nahen zeitlichen Zusammenhang zu diesen beiden, der Vereinheitlichung des Beamtenbesoldungs- und -versorgungsrechts dienenden Gesetzen erging etwa vier Monate später aufgrund des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 29. März 1968 das Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes vom 27. Juli 1971 (BGBl. I S. 1164), das - wie oben bereits ausgeführt - in § 20 BMinG den Grundsatz konkretisieren sollte, dass aus öffentlichen Mitteln nicht mehrere Versorgungen nebeneinander gewährt werden, und deshalb "alle Ruhegehälter", die einem Mitglied oder einem ehemaligen Mitglied der Bundesregierung aus einer früheren Beschäftigung bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherren zustehen, erfassen sollte. - BFH, 01.03.1977 - VII R 71/76
Tätigkeit eines Steuerberaters - Arbeitnehmer - Vereinbarkeit mit Beruf - …
Ein solches Verhältnis liegt nur vor, wenn im Rahmen des öffentlichen Dienstes ein Amt übertragen worden ist, wie das z. B. bei einem Mitglied der Bundesregierung der Fall ist (vgl. § 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung vom 17. Juni 1953, BGBl I 1953, 407, i. d. F. des Ändelungsgesetzes vom 27. Juli 1971, BGBl I 1971, 1164).