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   BGBl. I 1972 S. 1   

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BGBl. I 1972 S. 1 (https://dejure.org/1972,4517)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 1, ausgegeben am 12.01.1972, Seite 1
  • Neufassung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz)
  • vom 10.01.1972

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - 13 A 1299/14

    Erteilung der Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck des

    Dieses wiederum novellierte das Betäubungsmittelgesetz 1972 (BGBl. I S. 1).
  • BFH, 20.04.1988 - X R 40/81

    Arbeitnehmereigenschaft

    cc) Unbeachtlich ist außerdem, ob es sich im Streitfall um erlaubte oder unerlaubte Arbeitsüberlassung i. S. des Art. 1 § 1 bzw. § 10 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vom 7. August 1972 (BGBl I 1972, 1.393) gehandelt hat, weil der Unterschied zwischen beiden Erscheinungsformen der Arbeitsüberlassung nur in dem für die (umsatz-)steuerrechtliche Tatbestandsverwirklichung irrelevanten Tatbestandsmerkmal einer wirksamen Erlaubnis zu sehen ist (BFH-Urteile vom 2. April 1982 VI R 34/79, BFHE 135, 501, BStBl II 1982, 502, 503, und vom 12. Juni 1986 VII R 199/83, BFH/NV 1987, 756, 757).
  • BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75

    Gewerbetreibende - Gaststätte - Betäubungsmittel - Zusammenarbeit mit Polizei -

    Sowohl der Handel als auch der Besitz von Betäubungsmitteln waren zum damaligen Zeitpunkt nach § 11 des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1972 (BGBl. I S. 1) strafbar.
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Entgegen der Meinung der Anklagebehörde hat das Landgericht auf die im Jahre 1981 begangenen Taten zu Recht das am 1. Januar 1982 in Kraft getretene Betäubungsmittelgesetz vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681) angewendet, weil es hier gegenüber dem Betäubungsmittelgesetz vom 10. Januar 1972 (BGBl. I S. 1) die mildere Regelung darstellt (§ 2 Abs. 3 StGB).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 9 S 781/89

    Nichteignung als Erzieher; Ausbildungs- und Beschäftigungsverbot

    Hierzu hat das Verwaltungsgericht bereits zutreffend angemerkt, daß diese durch die am 1.01.1982 in Kraft getretene Neufassung des BtMG vom 28.07.1981 (BGBl. I S. 681) eingeführten Vorschriften die in § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 JArbSchG erwähnten §§ 11 und 12 BtMG i.d.F. vom 10.01.1972 (BGBl. I S. 1) ersetzt haben und insoweit bisher lediglich die gebotene formale Angleichung des Jugendarbeitsschutzgesetzes unterblieben ist.
  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Diese Entscheidungen sind zum Opiumgesetz vom 10. Dezember 1929 (RGBl. I 215) und zum Betäubungsmittelgesetz vom 10. Januar 1972 (BGBl. I 1) ergangen.
  • BFH, 02.03.1989 - IV R 83/86

    Krankenhaus - Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen - Private Krankenanstalt -

    Nach Auffassung des Senats ist daher auf die Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 1 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze - Krankenhausfinanzierungsgesetz - (KHG) vom 29. Juni 1972 (BGBl I, 1.009) zurückzugreifen.
  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Bei den Beratungen zum Betäubungsmittelgesetz vom 10.1.1972 (BGBl I 1) wurde auf die Feststellung von Grenzmengen bei den Begriffen "geringe Menge" und "nicht geringe Menge" verzichtet.
  • BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82

    Minder schwerer Fall der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erhebliche

    Daher stellte diese Begehungsweise gemäß § 11 Abs. 4 Nr. 6 Buchst. b des Betäubungsmittelgesetzes vom 10. Januar 1972 (BGBl. I S. 1) in der Regel einen besonders schweren Fall dar, der mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedroht war.
  • BVerwG, 13.08.1985 - 1 D 174.84

    Dienstvergehen eines Zollbeamten durch fortgesetzten unerlaubten Erwerbs von

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 13. Januar 1984 - BVerwG 1 DB 35.83 - hervorgehoben hat, war es das Anliegen des Gesetzgebers, mit dem das herkömmliche Opiumgesetz abändernden Betäubungsmittelgesetz - BtMG - in der Neufassung vom 10. Januar 1972 (BGBl. I S. 1) der Rauschgiftwelle Einhalt zu gebieten, schädlichen Auswirkungen des zunehmenden Rauschmittelkonsums vorzubeugen und so unabsehbare Gefahren von dem einzelnen, aber auch von der Allgemeinheit, insbesondere auch von der Jugend, abzuwenden, um damit letztlich die Gesellschaft in ihrer Funktionsfähigkeit zu erhalten.
  • BVerwG, 13.01.1984 - 1 DB 35.83

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72

    Haschisch; Nicht geringe Menge

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