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   BGBl. I 1972 S. 1328   

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BGBl. I 1972 S. 1328 (https://dejure.org/1972,6178)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 77, ausgegeben am 03.08.1972, Seite 1328
  • Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
  • vom 29.07.1972

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 243/97

    Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils

    Die Vorschrift des § 34 Abs. 3 Satz 2 AVAG beruht, wie zuvor schon § 36 Abs. 3 Satz 2 AusfG-EuGVÜ vom 29. Juli 1972 (BGBl. I, 1328), auf den Besonderheiten des Mahnverfahrens, das als vereinfachte Prozeßart auf eine Schlüssigkeitsprüfung verzichtet (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) und dessen Durchführung im Ausland speziellen Beschränkungen unterliegt (§ 688 Abs. 3 ZPO; § 34 Abs. 1 AVAG).
  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 320/85

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides im Ausland; Darlegungs- und Beweislast

    Entgegen der Ansicht der Revision kann für das vorliegende Mahnverfahren auch im Hinblick auf § 36 Abs. 3 Satz 2 des Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen der Europäischen Gemeinschaft über die Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuG-Übk) vom 29. Juli 1972 (BGBl I 1328) nichts anderes gelten (so zutreffend LG Frankfurt NJW 19.06.1597; zustimmend Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 44. Aufl. § 175 Anm. 1 A; Zöller/Stephan, ZPO 14. Aufl. § 175 Rdn. 2; anders ohne nähere Begründung Poser Rechtspfleger 1973, 353, 354).
  • BGH, 20.09.1990 - IX ZB 1/88

    Anerkennung und Zustellung eines im Ausland ergangenen Versäumnisurteils

    Sie findet nach Art. 37 Abs. 2 EGÜbk und § 17 Satz 1 AGEGÜbk (BGBl 1972 I 1328), der auf das vorliegende Verfahren weiter anzuwenden ist (§ 58 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge in Zivil-und Handelssachen vom 30. Mai 1988, BGBl I S. 662), gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts statt, wenn gegen die Entscheidung, wäre sie durch Endurteil ergangen, die Revision gegeben wäre.
  • BGH, 21.03.1990 - XII ZB 71/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen Abweichung von einer Entscheidung des

    Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, Art. 41 EuGVÜ in Verbindung mit § 17 des Ausführungsgesetzes vom 29. Juli 1972 (BGBl I 1328 - AGEuGVÜ).
  • BGH, 22.03.1984 - IX ZB 173/83

    Anordnung einer mündlichen Verhandlung im inländischen Anerkennungsverfahren

    Die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners ist form- und fristgerecht eingelegt (§ 17 ff. AG EGÜbk vom 29. Juli 1972 - BGBl I 1328).
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZB 13/82

    Bestimmung der Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem

    § 47 BRAGebO bezieht sich nur auf die Anwaltsgebühren des ersten und zweiten Rechtszuges in den auf Staatsverträgen beruhenden, vereinfachten Verfahren zur Vollstreckbarerklärung ausländischer Schuldtitel (Hartmann, Kostengesetze 20. Aufl., § 47 BRAGebO Anm. 1), besagt aber nichts über die Gebühren des Anwalts im Rechtsbeschwerdeverfahren, das in § 17 ff Ausführungsgesetz vom 29. Juli 1972 - BGBl I 1328 - zum Übereinkommen der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 - BGBl 1972 II 774 - dem Revisionsverfahren nachgebildet ist (vgl. § 20 AGEGÜbk).
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