Gesetzgebung
   BGBl. I 1972 S. 1382   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,4222
BGBl. I 1972 S. 1382 (https://dejure.org/1972,4222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,4222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 81, ausgegeben am 09.08.1972, Seite 1382
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (VerfSchutzÄndG)
  • vom 07.08.1972

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Diese haben u. a. nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950 (BGBl. S. 682), geändert durch Gesetz vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1382) - BVerfSchG - Auskünfte, Nachrichten oder sonstige Unterlagen über die dort genannten Bestrebungen oder Tätigkeiten zu sammeln und auszuwerten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2006 - 3 B 3.99

    Die Republikaner

    Soweit in der Vergangenheit aus der Befugnis zur Auswertung auch die Befugnis zur Veröffentlichung von Verfassungsschutzberichten hergeleitet worden ist (so Borgs/Ebert, Das Recht der Geheimdienste, 1986, Rz. 44 zu § 3 BVerfSchG m.w.N.), ist dies darauf zurückzuführen, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz vom 27. September 1950 (BGBl. S. 682) auch in der Fassung vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1382) keine spezielle Ermächtigungsnorm für die Veröffentlichung von Verfassungsschutzberichten enthielt (vgl. auch Murswiek, a.a.O., S. 776).
  • BVerwG, 21.02.1984 - 1 C 37.79

    Zusammenarbeit der Länder - Verfassungsschutz - Übermittlung von Unterlagen -

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 19.11.1997 - 1 C 25.95

    Verfassungsschutz; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

    Dies gilt auch, wie der Senat im Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - (BVerwGE 84, 375 - NJW 1990, 2761) zur Rechtslage unter der Geltung des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950 (BGBl I S. 682), geändert durch Gesetz vom 7. August 1972 (BGBl I S. 1382), ausgesprochen hat, für die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden.
  • OVG Berlin, 16.12.1986 - 8 B 3.85

    Auskünfte über Erkenntnisse des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz

    Das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheit des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950 (BGBl. I S. 682) in der Fassung vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1382) - BVerfSchG - und das Berliner Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz in der Fassung vom 6. Mai 1974 (GVBl. S. 1250) - LVerfSchG - sehen keine Auskunftsansprüche der Betroffenen über die zu ihrer Person gesammelten und aufbewahrten Daten vor, die dem allgemeinen Verfahrensrecht und dem allgemeinen Datenschutzrecht vorgehen könnten (vgl. § 30 BlnDSG, § 45 BDSG ).
  • BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83

    Streitigkeit über die Zulässigkeit von Maßnahmen einer Sicherheitsprüfung bei den

    Die von der Bundesregierung am 15. Februar 1971 beschlossenen Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Bundesbediensteten sind zeitlich vor der Aufgabenzuweisung an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), nämlich an der Sicherheitsüberprüfung von an sicherheitsempfindlichen Stellen Beschäftigten mitzuwirken (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 VerfSchutzÄndG vom 7. August 1972, BGBl. I S. 1382), ergangen und wenden sich instruktionell an die nachgeordneten Behörden des Bundes, nicht an den Bürger.
  • VG Köln, 26.01.2006 - 20 K 8716/03

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Auskunft über verfassungsschutzrechtlich

    Zum Zeitpunkt der Vollendung des 16. Lebensjahres durch den 1964 geborenen Kläger, am 8. Juli 1980, galt das BVerfSchG a.F. (vom 27. September 1950 (BGBl. S. 682), geändert durch Gesetz vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1382)), das keine dem heute geltenden § 11 BVerfSchG entsprechende Regelung enthielt.
  • BVerwG, 20.06.1991 - 1 B 62.91

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Fragestellung, ob der

    Denn unabhängig von der in der Rechtsprechung des Senats zur früheren Rechtslage offengebliebenen Frage, ob die in § 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950 (BGBl. S. 682), geändert durch Gesetz vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1382), genannten Aufgaben der für den Verfassungsschutz bestimmten Behörden der Länder nur im Zusammenhang mit der an anderer Stelle vorgesehenen Verpflichtung zur Zusammenarbeit oder unabhängig davon kompetenzbegründend festgelegt werden (BVerwGE 69, 53 [BVerwG 21.02.1984 - 1 C 37/79]), läßt sich jedenfalls § 3 BVerfSchG keine Regelung zur Veröffentlichung von Verfassungsschutzberichten entnehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht