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   BGBl. I 1972 S. 2277   

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BGBl. I 1972 S. 2277 (https://dejure.org/1972,6832)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 133, ausgegeben am 13.12.1972, Seite 2277
  • Neufassung des Wehrpflichtgesetzes
  • vom 08.12.1972

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Wird zitiert von ... (208)

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Nach § 26 des Wehrpflichtgesetzes in der am 31. Juli 1977 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2277) - WpflG aF - war bei allen Wehrpflichtigen über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, auf Antrag in einem Anerkennungsverfahren durch besondere Prüfungsausschüsse zu entscheiden.
  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Das Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach den Vorschriften der §§ 25 ff. des Wehrpflichtgesetzes in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2277) - WPflG - sei gerichtsverfahrensähnlich ausgestaltet; sein Kernstück sei eine mündliche Verhandlung, zu der der Wehrpflichtige zu laden und in der er im Normalfall seiner Anwesenheit zu hören sei.
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    So wird z.B. mit dem Musterungsbescheid ebenfalls vorab darüber befunden, ob der Wehrpflichtige für den Wehrdienst zur Verfügung steht (vgl. § 16 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1972 [BGBl. I S. 2277] - WPflG -), während die Einberufung als abschließende Stufe das Wehrdienstverhältnis begründet (vgl. BVerwGE 39, 319 [325]).
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