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   BGBl. I 1972 S. 593   

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BGBl. I 1972 S. 593 (https://dejure.org/1972,7857)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 14.04.1972, Seite 593
  • Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 GG - Umweltschutz)
  • vom 12.04.1972

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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Hinzu kommt, dass der Bundesgesetzgeber bei Erlass der Regelungen, die Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1952 waren, noch nicht auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG zurückgreifen konnte, denn dieser Kompetenztitel wurde erst durch Art. 1 Nr. 2 des Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 GG - Umweltschutz) vom 12. April 1972 (BGBl. I S. 593) in das Grundgesetz eingefügt.
  • VG Saarlouis, 02.03.2017 - 6 K 836/15

    Festsetzung rückständiger Gebühren für eine Feuerstättenschau

    Hinzu kommt, dass der Bundesgesetzgeber bei Erlass der Regelungen, die Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.1952 waren, noch nicht auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG zurückgreifen konnte, denn dieser Kompetenztitel wurde erst durch Art. 1 Nr. 2 des Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 GG - Umweltschutz) vom 12.04.1972 (BGBl. I, S. 593) in das Grundgesetz eingefügt.
  • VG Berlin, 05.04.2017 - 8 K 179.16

    Erhebung von Gebühren für eine Feuerstättenschau; Vorliegen eines einheitlichen

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Umweltschutz erst 1972 als eigenständige staatliche Aufgabe erkannt und in das Grundgesetz aufgenommen wurde (durch Art. 1 Nr. 2 des Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 12. April 1972, BGBl. I, S. 593), um das überkommene Verständnis von Fragen der Luftreinhaltung zu überwinden (BT-Drs. VI/1298 S. 4 f.).
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