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   BGBl. I 1973 S. 1518   

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BGBl. I 1973 S. 1518 (https://dejure.org/1973,4699)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil I Nr. 86, ausgegeben am 31.10.1973, Seite 1518
  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer (Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung)
  • vom 26.10.1973

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (48)

  • LSG Sachsen, 08.07.2014 - L 5 R 830/12

    Recht der Erwerbsminderung: Berufskraftfahrer können Berufsschutz auf der Stufe

    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass bei der berufseinordnungsrechtlichen Einstufung der sog. gelernten DDR-Berufskraftfahrer nach der Rechtsprechung des erkennenden 5. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts, wie sie für die Beklagte zur Erlangung hinreichender Rechtssicherheit erst unlängst ausdrücklich im Urteil vom 21. Januar 2014 im Verfahren L 5 R 689/12 niedergelegt wurde (Entscheidung ist inzwischen abrufbar über www.sozialgerichtsbarkeit.de und www.juris.de), wesentlich ist, dass die DDR-Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bereits zum damaligen Zeitpunkt eine Kombination aus den früheren, bis 2001 ausgebildeten, bundesrepublikanischen, zweijährigen und geteilten Berufsausbildungen zum Berufskraftfahrer im Güterverkehr und Berufskraftfahrer im Personenverkehr nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung vom 26. Oktober 1973 (BGBl. I 1973, S. 1518 ff.; außer Kraft gesetzt durch Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung vom 19. April 2001 [BGBl. I 2001, S. 642 ff.]) darstellte, wie sich aus den vom Gericht im Verfahren L 5 R 689/12 beigezogenen DDR-Ausbildungsunterlagen ergibt (vgl. die beim Bundesarchiv beigezogene "Rahmenausbildungsunterlage für die sozialistische Berufsausbildung - Berufskraftfahrer - Schlüsselnummer 4311", die ab 1. September 1970 verbindlich angewendet wurde; das bei der Deutschen Bücherei in Leipzig vom Gericht im Wege der Fernleihe beigezogene "Handbuch für Berufskraftfahrer - Fakten, Daten, Kennziffern" aus dem Jahr 1972; das ebenfalls bei der Deutschen Bücherei in Leipzig vom Gericht im Wege der Fernleihe beigezogene "Lehrbuch für den Berufskraftfahrer - Teil 2: Fahrpraxis und Werkstoffkunde" aus dem Jahr 1965; das bei der Deutschen Bücherei in Leipzig vom Gericht im Wege der Fernleihe beigezogene Berufsinformationsblatt "Berufsbild für die Berufsberatung - Berufsnummer: 58 2 01 - Berufskraftfahrer" aus dem Jahr 1987).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Der Kläger mußte aber nach den Feststellungen des Landessozialgerichts (LSG) nicht die praktischen Fähigkeiten und theoretischen Kenntnisse haben, wie sie die Verordnung der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer vom 26. Oktober 1973 (BGBl I 1518) voraussetzt.
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw.

    Der Umstand, daß für das Berufsbild eine Ausbildungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz vom 14. August 1969 (BGBl I 1112) besteht, wie dies für Kraftfahrer der Fall ist (Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer vom 26. Oktober 1973 - BGBl I 1518), ändert hieran nichts.
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