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   BGBl. I 1973 S. 1621   

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BGBl. I 1973 S. 1621 (https://dejure.org/1973,4703)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil I Nr. 92, ausgegeben am 15.11.1973, Seite 1621
  • Neufassung des Gesetzes über die Reisekostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesreisekostengesetz - BRKG)
  • vom 13.11.1973

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84

    Beamtenrecht; Dienstunfallmeldung; Kfz-Sachschaden

    Wie in dem Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - zugrundeliegenden Fall verringert sich der angemessene Umfang der Ersatzleistung nicht dadurch, daß dem Beamten für die Benutzung des Kraftfahrzeuges bereits in der Wegstreckenentschädigung (§ 6 Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes - BRKG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1973 <BGBl. I S. 1621> und § 1 der Verordnung über die Wegstreckenentschädigung bei der Benutzung eines Kraftfahrzeuges, das ein Dienstreisender mit schriftlicher Anerkennung der Behörde im überwiegenden dienstlichen Interesse hält Verordnung zu § 6 Abs. 2 BRKG vom 22. Oktober 1965 <BGBl. I S. 1809>) ein anteiliger Betrag für eine Fahrzeugvollversicherung bzw. als Abgeltung des Schadensrisikos zur Verfügung gestellt würde.
  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84

    Dienstort eines Beamten - Politische Gemeinde - Sitz der Dienststelle

    Der Hinweis der Revision, die Sendestelle H. stelle für den Kläger auch deshalb einen weiteren Dienstort dar, weil sich sowohl die Sendestelle als auch die Wohnung des Klägers im Einzugsbereich des Flughafens Nürnberg gemäß § 2 Abs. 6 BUKG befänden, verkennt, daß die in dieser Vorschrift sowie in § 1 Abs. 3 TGV enthaltene Erweiterung des inländischen Dienstortes um sein inländisches Einzugsgebiet nicht in das Bundesreisekostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1973 (BGBl. I S. 1621) übernommen worden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2009 - PB 15 S 2635/07

    Steuern auf Trennungsgeld in Form von Wegstreckenentschädigung könnten nicht als

    Dass die dadurch entstandenen Kosten mit der dem Antragsteller gewährte Wegstreckenentschädigung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG i.V.m. § 22 BRKG in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.1973 (BGBl. I S. 1621) bzw. ab 01.09.2005 § 15 BRKG in der (Neu-)Fassung von Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts vom 26.05.2005 (BGBl. I S. 1418) i.V.m. § 6 Abs. 1 TGV "dem Grunde nach" abgegolten waren, hat das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 14.02.1990, a.a.O. und Beschluss vom 21.05.2007 - 6 P 5.06 -, PersR 2007, 387) zutreffend erkannt.
  • BVerwG, 28.09.1995 - 10 B 6.94

    Rechtsmittel

    Die Klägerin hält für grundsätzlich klärungsbedürftig, ob der auf § 18 des Gesetzes über die Reisekostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten - BRKG - i.d.F. vom 13. November 1973 (BGBl. I 1621) beruhende Erlaß des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 15. Oktober 1975 in der Fassung vom 7. Dezember 1988, der eine unterschiedliche Regelung in der Gewährung einer Pauschvergütung für teilzeitbeschäftigte Verwaltungsangehörige der Steuerverwaltung im Außendienst mit gleichmäßig verteilter Arbeitszeit einerseits und ungleichmäßig auf die Woche verteilter Arbeitszeit andererseits vorsieht, mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.
  • BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 45.78

    Begriff der "näheren Bestimmung" im Sinne des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) -

    Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung des vom Berufungsgericht zutreffend ausgelegten Klagebegehrens sind die Vorschriften des Gesetzes über die Reisekostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesreisekostengesetz - BRKG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1973 (BGBl. I S. 1621), das in § 1 Abs. 1 die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen und Dienstgänge (Reisekostenvergütung) regelt.
  • BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 48.76

    Rechtmäßigkeit einer Gewährung von Aufwandsvergütung anstelle von

    Der rechtlichen Beurteilung des Klagebegehrens sind die Vorschriften des Gesetzes über die Reisekostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter, im Bundesdienst und Soldaten (Bundesreisekostengesetz - BRKG -) sowohl in der ursprünglichen Fassung vom 20. März 1965 (BGBl. I S. 133) als auch in der Neufassung der Bekanntmachung vom 13. November 1973 (BGBl. I. S. 1621) zugrunde zu legen.
  • LAG Hamm, 06.12.2001 - 17 Sa 1241/01

    Tagegeldanspruch der Kanalunterhaltungsarbeiter im öffentlichen Dienst;

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  • BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 44.78

    Aufwendungsvergütung - Verlegung militärischer Einheiten -

    Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung des Klagebegehrens sind die Vorschriften des Gesetzes über die Reisekostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesreisekostengesetz - BRKG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1973 (BGBl. I S. 1621), das in § 1 Abs. 1 die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen und Dienstgänge (Reisekostenvergütung) regelt.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1993 - 11 S 461/92

    Zur Rücknahme eines nachträglich rechtswidrig gewordenen Verwaltungsakts mit

    Sie enthielt damit eine gegenüber den ihr zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen des § 22 Bundesreisekostengesetzes in der Fassung vom 13.11.1973 (BGBl. I S. 1621) -BRKG- und der TGV verselbständigte Regelung über den Trennungsgeldanspruch des Klägers.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1991 - 11 S 1287/88

    Zur reisekostenrechtlichen Frage des Dienstortes eines Güteprüfers

    Denn die Beklagte hat den vom Kläger geltend gemachten Rechtsanspruch auf Reisekostenvergütung (nach § 3 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes -- BRKG -- i.d.F. vom 13.11.1973, BGBl. I S. 1621, mit Änderungen) durch Verwaltungsakt -- hier: durch den Bescheid des Bundesamts für Wehrtechnik und Beschaffung vom 6.12.1985 und dessen dazu ergangenen Widerspruchsbescheid vom 23.4.1986 (vgl. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) -- in vollem Umfang abgelehnt; mangels näherer Angaben zur Berechnung der in Frage kommenden Wegstreckenentschädigung (§ 6 BRKG) und des Tagegelds (§ 9 BRKG) -- bzw. der Aufwandsvergütung (§ 17 BRKG) -- oder der Pauschvergütung (§ 18 BRKG) ist die Sache aber nicht in dem Sinne spruchreif (i.S. von § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO a.F. = § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO n.F.), daß das Gericht bereits die Verpflichtung der Beklagten aussprechen könnte, die beantragte Amtshandlung durch Festsetzung der dem Kläger zustehenden Reisekostenvergütung vorzunehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1998 - 4 S 3385/96

    Auslandstrennungsgeld - Reisebeihilfe für Heimfahrt

  • BSG, 05.05.1982 - 9a RV 1/82
  • BAG, 08.03.1978 - 4 AZR 604/76

    Militärgeographisches Amt der Bundeswehr - Fachliches Leitungspersonal -

  • BSG, 03.06.1981 - 3 RK 70/79

    Übernahme der Fahrkosten - Krankenkasse - Anspruch auf Familienhilfe

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