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   BGBl. I 1973 S. 638   

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BGBl. I 1973 S. 638 (https://dejure.org/1973,6833)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 27.06.1973, Seite 638
  • Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • vom 20.06.1973

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 9.12

    Gelbes Blinklicht (Rundumlicht); Fahrzeuge, die der Müllabfuhr dienen;

    Der die Ausrüstung mit einem gelben Blinklicht gestattende § 52 Abs. 4 Nr. 1 StVZO wurde durch die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 20. Juni 1973 (BGBl I S. 638 ) neu gefasst; er lautete danach wie folgt: "1.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Dieser zweite Halbsatz ist durch die Änderungsverordnung vom 20. Juni 1973 (BGBl. I S. 638) eingefügt; durch ihn ist, wie es in der amtlichen Begründung (VkBl. 1973, 382 [403]) heißt, "klargestellt", daß auch der Wegfall der in der Fahrerlaubnisprüfung nachzuweisenden Kenntnisse und Fähigkeiten den Schluß auf die Nichteignung zuläßt.
  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

    Eine allgemeine Ausrüstungsvorschrift traf erst die Änderungsverordnung zur StVZO v.20. Juni 1973 (BGBl I 638) mit der Einfügung des Abs. 7 in § 35 a StVZO, der für Personenkraftwagen die Mitführung eines Dreipunktgurtes im betriebsfertigen Zustand vorschreibt, und zwar nach § 72 Abs. 2 StVZO mit Wirkung vom 1. Januar 1974 an für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge.
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 26.74

    Verwertung von im Verkehrszentralregister getilgten Eintragungen -

    Eine Anwendung des § 49 BZRG auf die allein im Verkehrszentralregister erfaßten Entscheidungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden läßt sich auch nicht aus der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 20. Juni 1973 (BGBl. I S. 638) herleiten.

    Der Senat übersieht dabei allerdings nicht, daß bis zu der Änderung des § 13 a StVZO durch die Verordnung vom 20. Juni 1973 (BGBl. I S. 638) Kraftfahrer, die in kürzeren Zeitabständen durch Verkehrsordnungswidrigkeiten auffällig wurden, nicht in genügendem Maße erfaßt werden konnten.

    Im vorliegenden Fall sind die unter Nr. 1., 3. bis 7. und 9. bis 10. aufgeführten Ordnungswidrigkeiten (darunter befindet sich eine Verkehrsübertretung) jeweils nach Ablauf von zwei Jahren getilgt worden, weil Freiheitsstrafen, die ihre Tilgung hätten hindern können, nicht eingetragen waren (§ 13 a Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 und Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Änderungsverordnung vom 19. Dezember 1968 - BGBl. I S. 1361 -) Die durch die Änderungsverordnung vom 20. Juni 1973 (BGBl. I S. 638) bewirkte Neufassung des § 13 a, nach dessen Absatz 3 Halbsatz 2 die Eintragung von Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten die Tilgung von Entscheidungen wegen anderer Ordnungswidrigkeiten hindern, konnte die Tilgung der genannten Eintragungen nicht mehr in Frage stellen, weil diese Änderung erst am 27. Juli 1973, also nach Ablauf der jeweiligen Tilgungsfristen dieser Ordnungswidrigkeiten in Kraft getreten ist (Art. 9 Abs. 1, 2. Satzteil ÄndVO).

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 LC 91/09

    Anforderungen an ein der Müllabfuhr dienendes Fahrzeug i.S.d. die Befugnis zur

    Durch die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 20. Juni 1973 (BGBl. I S. 638, 649) erhielt diese Bestimmung im Wesentlichen ihre heutige Fassung.
  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 25.75

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anwendbarkeit des § 49 Bundeszentralregistergesetz

    Eine Anwendung des § 49 BZRG auf die allein im Verkehrszentralregister erfaßten Entscheidungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden läßt sich auch nicht aus der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 20. Juni 1973 (BGBl. I S. 638) herleiten.

    Der Senat übersieht dabei allerdings nicht, daß bis zu der Änderung des § 13 a StVZO durch die Verordnung vom 20. Juni 1973 (BGBl. I S. 638) Kraftfahrer, die in kürzeren Zeitabständen durch Verkehrsordnungswidrigkeiten auffällig wurden, nicht in genügendem Maße erfaßt werden konnten.

  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 70.75

    Sinn und Aufgabe des Verkehrszentralregisters - Berücksichtigung von in der

    Eine Anwendung des § 49 BZRG auf die allein im Verkehrszentralregister erfaßten Entscheidungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden läßt sich auch nicht aus der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 20. Juni 1973 (BGBl. I S. 638) herleiten.

    Der Senat übersieht dabei allerdings nicht, daß bis zu der Änderung des § 13 a StVZO durch die Verordnung vom 20. Juni 1973 (BGBl. I S. 638) Kraftfahrer, die in kürzeren Zeitabständen durch Verkehrsordnungswidrigkeiten auffällig wurden, nicht in genügendem Maße erfaßt werden konnten.

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79

    Entziehung einer Fahrerlaubnis - Weigerung der Einholung eines Gutachtens über

    Dieser zweite Halbsatz ist durch die Änderungsverordnung vom 20. Juni 1973 (BGBl. I S. 638) eingefügt; durch ihn ist, wie es in der amtlichen Begründung (VkBl. 1973, 382 [403]) heißt, "klargestellt", daß auch der Wegfall der in der Fahrerlaubnisprüfung nachzuweisenden Kenntnisse und Fähigkeiten den Schluß auf die Nichteignung zuläßt.
  • BVerwG, 12.10.1982 - 7 B 97.82

    Voraussetzungen für eine vorübergehende Gestattung des Führens von

    § 15 b Abs. 3 Satz 1 StVZO i.d.F. vom 20. Juni 1973 (BGBl. I S. 638, 641) hat dies zusätzlich dadurch zum Ausdruck gebracht, daß er die "Aberkennung des Rechts, von (dem ausländischen Fahrausweis) Gebrauch zu machen" ausdrücklich erwähnt.
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 27.74

    Sinn und Aufgabe des Verkehrszentralregisters - Berücksichtigung von in der

    Der Senat übersieht dabei allerdings nicht, daß bis zu der Änderung des § 13 a StVZO durch die Verordnung vom 20. Juni 1973 (BGBl. I S. 638) Kraftfahrer, die in kürzeren Zeitabständen durch Verkehrsordnungswidrigkeiten auffällig wurden, nicht in genügendem Maße erfaßt werden konnten.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 98.80

    Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 113.81

    Voraussetzungen zur Entziehung einer Fahrerlaubnis - Bestimmung des Begriffs

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 53.80

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 19.79

    Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis sowie der Fahrerlaubnis zur

  • BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 4.76

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Mangelnde Eignung zum Führen eines Kfzs

  • KG, 21.06.1979 - 22 U 54/79

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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