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   BGBl. I 1974 S. 3427   

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BGBl. I 1974 S. 3427 (https://dejure.org/1974,7183)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 133, ausgegeben am 13.12.1974, Seite 3427
  • Neufassung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)
  • vom 11.12.1974

Gesetzestext

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  • Wikipedia

    Jugendgerichtsgesetz (Deutschland)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) in der Fassung vom 11. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3427), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1654), enthält zahlreiche Vorschriften, die das Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende besonders gestalten und dem Jugendrichter unterschiedliche Reaktionsmittel zur Hand geben.
  • BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75

    Vorsatz bezüglich Geringwertigkeit

    Die Entscheidung hält insoweit der Nachprüfung auch stand, wenn ihr die Neufassung des § 52 a Abs. 1 JGG (i.d.F. vom 11. Dezember 1974, BGBl I 3427) zu Grunde gelegt wird.
  • OVG Niedersachsen, 11.09.1992 - 4 M 3953/92
    Das Jugendgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes vom 11.12.1974 (BGBl. I S. 3427) sah die eben beschriebene Weisung allerdings nicht ausdrücklich vor.
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