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   BGBl. I 1974 S. 3591   

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BGBl. I 1974 S. 3591 (https://dejure.org/1974,6866)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 138, ausgegeben am 20.12.1974, Seite 3591
  • Verordnung über Gashochdruckleitungen
  • vom 17.12.1974

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen;

    Mit Bescheid vom 1. August 1994 erklärte der Beklagte, dem die Anzeige zur Bearbeitung weitergeleitet worden war, er verzichte auf eine Beanstandung nach § 5 Abs. 2 der Verordnung über Gashochdruckleitungen vom 17. Dezember 1974 - BGBl I S. 3591 - (GasHLVO).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2011 - 7 MS 72/11

    Sicherheitsabstand bei der Verlegung von Gasfernleitungen

    a) Maßgebliche Rechtsnormen für die Bestimmung des Sicherheitsstandards bei Erdgasfernleitungen sind § 49 Abs. 1, 2 EnWG und § 3 Abs. 1, 4 sowie § 4 der Verordnung über Gashochdruckleitungen vom 17. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3591), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) - im Folgenden: GasHDrLtgV a.F. - in ihrer Fassung bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses am 18. Februar 2011 (außer Kraft getreten am 27. Mai 2011; BGBl. I S. 928, 934).
  • VG Gelsenkirchen, 22.09.2015 - 6 K 2929/12

    Naturschutz; einstweilige Sicherstellung; Entschädigung; Schaden; Landschaftsplan

    Die Kammer lässt dabei offen, ob der in Rede stehende Abschnitt der Gasfernleitung ursprünglich - wie die Beklagte meint - entgegen den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 3 Abs. 1 der Verordnung über Gashochdruckleitungen vom 17. Dezember 1974, BGBl. I S. 3591 ff.) erstellt worden ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2000 - A 1 S 168/97

    Äquivalenzprinzip, Kostendeckungsprinzip, Gesamtkostendeckungsprinzip,

    Danach wird für die Prüfung einer Anzeige nach § 5 der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHLVO) vom 17. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3591), die von Behörden des Landes bewirkt werden, eine Gebühr erhoben, die sich für Anlagen, deren Errichtungskosten 1 Mio. DM übersteigen, auf 885,-- DM zuzüglich 0, 1 v. H. der 1 Mio. DM übersteigenden Kosten beläuft.
  • BVerwG, 14.06.1988 - 4 B 105.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Umfang der Ermittlungspflicht

    Auf der Grundlage der vom Berufungsgericht zur materiellen Rechtslage vertretenen Rechtsauffassung hätte zudem dargelegt werden müssen, daß und in welcher Hinsicht die Beweisaufnahme den Nachweis einer über den Bereich der von der Verordnung über Gashochdruckleitungen vom 17. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3591) hinausgehende Gefährdung mutmaßlich erbracht hätte.
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