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   BGBl. I 1974 S. 809   

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BGBl. I 1974 S. 809 (https://dejure.org/1974,5947)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 03.04.1974, Seite 809
  • Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung (StAGebV)
  • vom 28.03.1974

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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 14.88

    Verwaltungsgebühr - Antrag auf Einbürgerung -

    Das Berufungsgericht hat angenommen, die Entscheidung über einen Widerspruch in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten werde von der bundesrechtlichen Kostenregelung erfaßt, weil der Widerspruchsbescheid eine Amtshandlung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung vom 28. März 1974 (BGBl. I S. 809) in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung vom 18. Juni 1975 (BGBl. I S. 1436) - StAGebV - sei.
  • OVG Bremen, 31.05.2005 - 1 A 196/04

    Einbürgerung

    Die auf § 38 Abs. 2 RuStAG und den 2. Abschnitt des VwKostG gestützte Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung (StAGebV) vom 28. März 1974 (BGBl. I S. 809) sah in § 2 Abs. 1 für die Einbürgerung einen Gebührenrahmen von mindestens 100 DM und höchstens 5.000 DM vor.
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