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   BGBl. I 1975 S. 2273   

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BGBl. I 1975 S. 2273 (https://dejure.org/1975,7191)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 101, ausgegeben am 26.08.1975, Seite 2273
  • Neufassung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)
  • vom 19.08.1975

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 11.92

    Beamtenrecht - Ausbildungskosten

    Im Soldatenrecht ordnete § 46 Abs. 4 des Soldatengesetzes in der bis zum 31. Dezember 1977 geltenden Fassung (zuletzt BGBl. 1975 I S. 2273, 2284) im Falle vorzeitiger Entlassung eines Berufssoldaten auf eigenen Antrag die Erstattung von Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung an den Dienstherrn an (seit 1978 abgelöst durch Einschränkung der Entlassungsmöglichkeit, § 46 Abs. 3 SG n.F.).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

    Die Entlassung des Klägers aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit ist gemäß § 55 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Nr. 2 SG in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1975 (BGBl I S. 2273) rechtmäßig.
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 3.81

    Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Berufssoldaten -

    Der Kläger könne verlangen, zum 1. September 1979 aus dem Berufssoldatenverhältnis entlassen zu werden, gleichviel, ob § 46 SG i.d.F. der Bekanntmachung vom 19. August 1975 (BGBl. I S. 2273) (F. 1975) oder i.d.F. des Zwölften Gesetzes zur Änderung d Soldatengesetzes vom 23. Dezember 1977 (BGBl. I S. 3114) (F. 1977) anzuwenden sei.
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