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   BGBl. I 1975 S. 2325   

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BGBl. I 1975 S. 2325 (https://dejure.org/1975,5207)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 105, ausgegeben am 13.09.1975, Seite 2325
  • Neufassung des Bundeswahlgesetzes
  • vom 01.09.1975

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Durch das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 24. Juni 1975 (BGBl I S. 1593) wurde § 35 Abs. 3 BWG aufgehoben und durch eine ausführlichere Regelung über die "Stimmabgabe mit Wahlgeräten" ersetzt, die sich seit der Bekanntmachung der Neufassung des Bundeswahlgesetzes vom 1. September 1975 (BGBl I S. 2325) in § 35 BWG findet.
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

    Die in § 36 Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1975 (BGBl. I S. 2325, geändert durch Gesetz vom 20. Juli 1979, BGBl. I S. 1149 -- BWahlG) vorgesehene Briefwahl diene dem Ziel, möglichst allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl offenzuhalten.
  • StGH Bremen, 04.05.1981 - St 1/80

    Prüfung der 5 %-Klausel nach bremischem Wahlrecht, der Einteilung des Landes

    Eine Listenverbindung, wie sie § 7 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung vom 1.9.1975 (BGBl. I S. 2325) für mehrere Landeslisten derselben Partei vorsieht, ist bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft nicht erlaubt.

    Da auch bei diesem Verteilungssystem ein gleicher Erfolgswert der Stimmen im Verhältnis der Bundesländer zueinander nicht gewährleistet war, brachte schließlich das Bundeswahlgesetz (BWG) vom 7. Mai 1956 (BGBl. I S. 383) eine weitere Modifizierung in der heute noch geltenden Form (s. Fassung der Bekanntmachung vom 1.9.1975, BGBl. I S. 2325).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvC 3/88

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Satz 2 BWahlG

    § 6 Abs. 1 Satz 2 Bundeswahlgesetz ( BWG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1975 (BGBl. I S.2325), zuletzt geändert durch das 7. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. März 1985 (BGBl. I S. 521), regele unter Verstoß gegen die Wahlgleichheit und Wahlfreiheit, daß bei der Ermittlung der den Parteien zukommenden Sitze Zweitstimmen derjenigen Wähler nicht berücksichtigt werden, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der keiner Vereinigung angehört, für die eine Landesliste zugelassen ist.
  • BVerwG, 18.04.1978 - 6 P 34.78

    Personalratswahl - Wahlvorstand - Beteiligter des Wahlanfechtungsverfahrens -

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  • BSG, 26.10.1983 - 9b RU 16/82

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Unfallversicherung - Unentgeltliche Tätigkeit für eine

    1975 - BGBl I, 2325 -/ 7.1982 1613 -).
  • VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
    Die Vorschrift übernahm den Wortlaut des § 32 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes - BWG - vom 1. September 1975 (BGBl. I S. 2325) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20. Juli 1979 (BGBl. I S. 1149).
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