Gesetzgebung
   BGBl. I 1975 S. 412   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,7198
BGBl. I 1975 S. 412 (https://dejure.org/1975,7198)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,7198) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 06.02.1975, Seite 412
  • Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG)
  • vom 31.01.1975

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Ab 1975 ist an die Stelle der Kinderfreibeträge das Kindergeld getreten, das gemäß § 10 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) in der Fassung vom 31. Januar 1975 (BGBl I S. 412) für das erste Kind auf 50 DM, für das zweite Kind auf 70 DM und für das dritte und jedes weitere Kind auf je 120 DM monatlich festgesetzt wurde.

    Die Besteuerung Alleinerziehender mit Kindern ist gekennzeichnet durch a) Anwendung des Grundtarifs (§ 32a Abs. 1 EStG 1971; § 32a Abs. 1 bis 4 EStG 1975/77), b) Beschränkung der Berücksichtigung der durch Kinder verursachten Aufwendungen (§ 12 EStG 1971/77) auf aa) den Haushaltsfreibetrag (§ 32 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b EStG 1971/§ 32 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1975/77), bb) den Kinderfreibetrag/das Kindergeld (§ 32 Abs. 2 Nr. 4 EStG 1971/§ 10 BKGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1975 (BGBl I S. 412)), cc) den Höchstbetrag von 600/1.200 DM für die Beschäftigung einer Hausgehilfin/Haushaltshilfe (§ 33a Abs. 3 EStG 1971/75/77; § 53a EStG 1979).

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Sie ist höher als das ab 1. Januar 1975 für jedes Kind gewährte Kindergeld (vgl. § 10 Bundeskindergeldgesetz i.d.F. vom 31. Januar 1975, BGBl. I S. 412 -- BKGG -).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Nach der bis zum 31. Dezember 1978 geltenden Fassung des § 8 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG i.d.F. der Bekanntmachung vom 31. Januar 1975, BGBl I S. 412 , zuletzt geändert durch das Steueränderungsgesetz 1977 vom 16. August 1977, BGBl I S. 1586 f.) konnte in den Fällen des Bezuges einer Kinderzulage, eines Kinderzuschusses oder einer dieser oder dem Kindergeld vergleichbaren ausländischen Leistung das Kindergeld zur Hälfte gewährt werden, wenn die Ausschlussleistung 75 v.H. des Kindergeldes nicht erreichte.
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Danach werden monatlich 50 DM Kindergeld für das erste, 70 DM für das zweite und 120 DM für das dritte und für jedes weitere Kind bezahlt (§ 10 des Bundeskindergeldgesetzes vom 14. April 1964 [BGBl. I S 265], geändert durch Art. 2 EStRG; vgl. jetzt Neufassung vom 31. Januar 1975 [BGBl. I S 412]).

    Sie gewähren ihren Kindern Unterhalt und haben Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz in der Neufassung vom 31. Januar 1975 (BGBl. I S 412).

  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Regelmäßig erlischt der Anspruch auf diese Versorgungsbezüge jedenfalls mit Erreichen des 27. Lebensjahres, § 2 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes ( BKGG ) vom 14. April 1964 (BGBl. I S. 265) in der Fassung vom 31. Januar 1975 (BGBl. I S. 412).

    Das Bundeskindergeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1975 (BGBl. I S. 412), zuletzt geändert durch Artikel II § 24 des Gesetzes vom 18. August 1980 (BGBl. I S. 1469), wird wie folgt geändert:.

  • BSG, 14.08.1984 - 10 RKg 6/83

    Kindergeldanspruch - Behindertes Kind - Erwerbsunfähigkeit - Begriff des

    Aus dem Zweck des § 2 BKGG ergebe sich auch unter Berücksichtigung des Wegfalles der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Regelung des § 2 Abs. 4 BKGG (idF der Bekanntmachung vom 31. Januar 1975 - BGBl I 412 -) -aF-, daß ein nicht zum eigenen Unterhalt fähiges Kind nur dann über das 27. Lebensjahr hinaus zu berücksichtigen sei, wenn seine Erkrankung schon vor der Vollendung des 27. Lebensjahres zum Verlust der Fähigkeit, sich selbst zu unterhalten, geführt hat.

    Der erkennende Senat hat zu der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BKGG i.V.m. § 2 Abs. 4 BKGG (idF der Bekanntmachung vom 31. Januar 1975 - BGBl I 412 -, aF; § 2 Abs. 4 BKGG aF inhaltlich aufgehoben durch Art. 1 Nr. 1 Buchst g des Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom 22. Dezember 1981 - BGBl I 1566 -) entschieden, daß gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BKGG i.V.m. § 2 Abs. 4 BKGG aF ein Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes für ein behindertes Kind nach Vollendung des 27. Lebensjahres nur dann besteht, wenn die Behinderung vor der Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist (BSGE 44, 106 = SozR 5870 § 2 Nr. 5).

  • BFH, 18.05.1982 - VII R 98/80

    Kindergeld - Pfändung - Zweckbestimmungsfreiheit

    Der Anspruch auf Kindergeld nach dem BKGG in der Neufassung vom 31. Januar 1975 (BGBl I 1975, 412), zuletzt geändert durch Art. 14 StÄndG 1979 vom 30. November 1978 (BGBl I 1978, 1849, 1860), ist grundsätzlich pfändbar.

    Deshalb bestimme § 1 des Bundeskindergeldgesetzes - BKGG - (vom 31. Januar 1975, BGBl I 1975, 412) ausdrücklich, daß das Kindergeld dem Berechtigten "für seine Kinder" gezahlt werde.

  • BSG, 07.08.1991 - 10 RKg 15/91

    Pflegekindschaftsverhältnis im Erwachsenenalter

    Dieses Ergebnis ist aus dem Wortlaut des § 2 Abs. 4 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) (idF der Bek vom 31. Januar 1975, BGBl I 412), der historischen Entwicklung des Normgehaltes von § 2 Abs. 2 S 1 Nr. 3 BKGG, der Zielsetzung des Kindergeldes für behinderte Kinder sowie einem Vergleich mit dem System der Leistungen für Kinder in anderen öffentlich-rechtlichen Leistungsbereichen abgeleitet worden.
  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 34.83

    Beamtenrecht - Einkommen - Waisengeld - Behindertenwaisengeld -

    Gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG wird im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BKGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1975 (BGBl. I S. 412, geändert durch Art. 44 des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18. Dezember 1975, BGBl. I S. 3091) das Waisengeld - nach Maßgabe des § 61 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG auch über das 27. Lebensjahr hinaus - ungeachtet der Höhe eines eigenen Einkommens dem Grunde nach gewährt; soweit ein eigenes Einkommen der Waise das Zweifache des Mindestvollwaisengeldes (§ 14 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 24 Abs. 1 BeamtVG) übersteigt, wird es zur Hälfte auf das Waisengeld zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 BeamtVG angerechnet.
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

    Ab 1. Januar 1975 Lat sich jedoch der innere Zusammenhang zwischen dem bisherigen die Kindergeldzahlung regelnden staatlichen Recht und der KinderZuschlagsregelung des Beklagten grundlegend verändert: Im Zuge der Neuordnung u.a. auch des Familienlastenausgleichs durch das Einkommensteuerreformgesetz vom 5 August 1974 (BGBl. I S. 1769) sieht nämlich das demgemäß neuge faßte Bundeskindergeldgesetz in der nunmehr geltenden Fassung vom 31. Januar 1975 (BGBl. I S. 412) einen Kindergeldanspruh auch zugunsten der Kinder der im öffentlichen Dienst tätigen Bediensteten vor (§§ 1 und 45), was zugleich im allgemeinen öffentlichen Dienst zum Wegfall des dort bisher aufgrund gesetz- 1o -.
  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 8/77

    Anspruch auf Kindergeld für in Dänemark wohnende Kinder - Auseinanderfallen von

  • BGH, 19.10.1982 - VI ZR 238/80

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers wegen eines dem Verletzten zu

  • BSG, 23.06.1977 - 12 RKg 7/77
  • BVerwG, 17.10.1991 - 2 C 30.89

    Besoldung - Pflegekindschaftsverhältnis - Pflegekindschaftsverhältnis zwischen

  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76

    Verbandsklage - Feststellungsklage - Zulässigkeit - Mehrgliedrige Tarifverträge -

  • BSG, 10.12.1980 - 9 RV 11/80

    Unterhalt - Waisenrente

  • BVerwG, 23.10.1980 - 3 C 4.80

    Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen - Kindergeldzahlungen -

  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 2/75

    Weitergewährung der Waisenrente - Unfallversicherung - Berufsausbildung -

  • BSG, 26.06.1980 - 8b RKg 10/79

    Kindergeld - Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld - Aufenthalt - Wohnsitz der

  • BSG, 27.04.1978 - 8 RKg 2/77

    Anspruch eines italienischen Staatsangehörigen auf Kindergeld für seine ehelichen

  • BVerwG, 23.07.1985 - 6 C 124.83

    Rückforderung von kinderbezogenen Anteilen eines Ortszuschlages - Voraussetzungen

  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 29.81

    Gewährung eines Ausgleichsbetrages neben dem Waisengeld - Ausschlussgründe für

  • BSG, 16.03.1979 - 9 RV 51/78
  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 4/77

    Verfassungsmäßigkeit - Kindergeldanspruch - Ausschluß - Gleichzeitiger Bezug von

  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 15/77
  • BSG, 30.07.1981 - 10/8b RKg 12/80

    Anspruch eines jugoslawischen Arbeitnehmers auf Kindergeld für seine in

  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 13/77
  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 1/77
  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 3/77
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht