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   BGBl. I 1976 S. 1749   

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BGBl. I 1976 S. 1749 (https://dejure.org/1976,8174)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 78, ausgegeben am 07.07.1976, Seite 1749
  • Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz)
  • vom 02.07.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BFH, 05.12.2019 - II R 5/17

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom

    Gemäß § 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB i.d.F. des Adoptionsgesetzes vom 02.07.1976 (BGBl I 1976, 1749) erlöschen mit der Annahme Minderjähriger (Überschrift des Buches 4, Abschn. 2, Titel 7, Untertitel 1 BGB: "Annahme Minderjähriger") mit Ausnahme bestimmter Verwandtenadoptionen nach § 1756 BGB das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten.
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Das Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz) vom 2. Juli 1976 (BGBl. I S. 1749) rückt allein die Anliegen des Kindes in den Mittelpunkt des Adoptionsrechts.
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Nach der Neuregelung des Adoptionsrechts durch das Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz) vom 2. Juli 1976 (BGBl. I S. 1749) ist das neue Eltern-Kind-Verhältnis nur noch schwer auflösbar.
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