Gesetzgebung
BGBl. I 1976 S. 1801 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 82, ausgegeben am 17.07.1976, Seite 1801
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Fahrpersonal im Straßenverkehr
- vom 14.07.1976
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89
Sonntagsbackverbot
Das Gesetz über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 29. Juni 1936 (RGBl. I S. 521), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 1976 (BGBl. I S. 1801), - im folgenden: BAZG - enthält eine Reihe von Verboten. - BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88
Anforderungen an eine erneute Richtervorlage bei verfassungsrechtlich bereits …
Das Gesetz über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 29. Juni 1936 (RGBl. I S. 521), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 1976 (BGBl. I S. 1801) - im folgenden: BAZG - läßt die Herstellung und den Vertrieb von Bäcker- und Konditorwaren zur Nachtzeit nur eingeschränkt zu. - BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 727/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
Nach § 3 Ziff. 7 MTV ist "Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit ... nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig (Gesetz über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 29.6.1936 - RGBl. I, S. 521, §§ 5, 6, 7 i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 23. Juli 1969, BGBl. I, S. 937, zuletzt geändert am 4.7.1976 (BGBl. I, S. 1801)".
- OVG Hamburg, 09.04.1991 - Bf VI 106/90
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen beharrlichen Verstoßes gegen das …
Die Klägerin betreibt eine Großbäckerei ... Nachdem die Klägerin verschiedentlich über Jahrzehnte hinweg wegen der Verletzung des Nachtbackverbotes des § 5 des Gesetzes über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 29. Juni 1936 (BGBl. III 8050 - 8), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 1976 (BGBl. I S. 1801) -- BAZG -- aufgefallen war, verbot ihr die Beklagte mit Bescheiden vom 11. Dezember 1981 und 25. Mai 1983 unter Zwangsgeldandrohung und Festsetzung, daß während bestimmter Nachtzeiten in den Backräumen gearbeitet wird.b) Gemäß § 14 des Gesetzes über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 29. Juni 1936 (BGBl. III 8050 - 8), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 1976 (BGBl. I S. 1801) -- BAZG -- und der darin in Bezug genommenen Vorschrift des § 139 b Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 GewO steht der Beklagten das Recht zur Besichtigung der Produktionsräume der von der Klägerin betriebenen Großbäckerei zu, um die Einhaltung des Nachtbackverbotes zu kontrollieren.
- BGH, 27.06.1980 - I ZR 123/78
Unselbstständiger Teil eines einheitlichen Ausfahrvorgangs - Vertragsstrafe wegen …
Denn mit der Vereinbarung zum Verbot des Ausfahrens von Ware zur Nachtzeit haben die Parteien keine individuell formulierten Abreden getroffen, sondern sich darauf beschränkt, die in § 5 Abs. 5 Satz 1 BAZG - Gesetz über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 29. Juni 1936 (RGBl I S. 521) in der Fassung des Artikels 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 23. Juli 1969 (BGBl I S. 937), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Fahrpersonal im Straßenverkehr vom 14. Juli 1976 (BGBl I S. 1801) - getroffene Regelung unter wörtlicher Anlehnung an den Gesetzestext in den Vergleich zu übernehmen. - BayObLG, 30.09.1987 - 3 ObOWi 107/87
Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit und Unterschreitung der …
So ist in der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 7/4336) auch ausdrücklich dargelegt, daß mit der Schaffung der Bußgeldtatbestände die Pflicht erfüllt wurde, das Recht der Europäischen Gemeinschaft, das in den Verordnungen (EWG) Nr. 543/69 und Nr. 1463/70 zum Ausdruck komme, durchzuführen.