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   BGBl. I 1976 S. 2209   

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BGBl. I 1976 S. 2209 (https://dejure.org/1976,7737)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 103, ausgegeben am 21.08.1976, Seite 2209
  • Zweites Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften
  • vom 18.08.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 06.05.2014 - 2 B 90.13

    Berücksichtigung als ruhegehaltfähige Dienstzeit; vorgeschriebene Ausbildung;

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 13. Januar 1992 hinsichtlich des Zugangs zu den Laufbahnen des mittleren Dienstes auf § 17 Nr. 1 BBG in der Fassung des am 1. September 1976 in Kraft getretenen Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 18. August 1976 (BGBl I S. 2209) abgestellt ("mindestens der Abschluss der Realschule").
  • OVG Saarland, 05.07.2013 - 1 A 292/13

    Zur Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten

    Geändert haben sich die Anforderungen an die Mindestbefähigung für die Einstellung in den allgemeinen mittleren Dienst und in den mittleren Dienst einer besonderen Fachrichtung erst mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 18.8.1976 (BGBl. I, S. 2209) am 1.9.1976, durch welches § 17 BBG dahingehend neu gefasst wurde, dass für die Laufbahnen des mittleren Dienstes mindestens der Realschulabschluss oder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung gefordert wurden, wobei Einstellungen nach Maßgabe der alten Befähigungsvoraussetzungen gemäß Art. 4 Nr. 1 des vorgenannten Änderungsgesetzes zunächst übergangsweise bis zum 31.12.1979 möglich blieben.
  • BVerwG, 06.05.2014 - 2 B 91.13

    Anerkennung der Ausbildungszeit zum Fernmeldehandwerker als weitere

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 13. Januar 1992 hinsichtlich des Zugangs zu den Laufbahnen des mittleren Dienstes auf § 17 Nr. 1 BBG in der Fassung des am 1. September 1976 in Kraft getretenen Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 18. August 1976 (BGBl I S. 2209) abgestellt ("mindestens der Abschluss der Realschule").
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 42.80

    Anerkennung von Lehramtsprüfungen - Vorgeschriebene Vorbildung

    Es handelt sich dabei um einen im Beamtenlaufbahnrecht seit jeher geltenden selbstverständlichen Grundsatz, der nunmehr in dem mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften - 2. BRÄG - vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2209) eingefügten § 13 Abs. 3 Satz 2 BRRG erstmals gesetzlich seinen ausdrücklichen Niederschlag gefunden hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1991 - 4 S 1866/90

    Unterschiedliche Bemessung der Unterhaltsbeihilfe für Forstpraktikanten und

    Durch das Zweite Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2209) wurden die rahmenrechtlichen Vorgaben für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes insbesondere in bezug auf den Vorbereitungsdienst neu festgelegt (§ 14 BRRG).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 28.78

    Beamten besonderer Fachrichtungen - Probezeit - Überdurchschnittliche

    Diese Auslegung wird dadurch bestätigt, daß nunmehr klarstellend § 20 Abs. 1 BBG in der durch Nr. 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2209) bestimmten Fassung ausdrücklich die Aufstellung gleichwertiger Befähigungsvoraussetzungen an Stelle des Vorbereitungsdienstes und der Laufbahnprüfung zuläßt.
  • BVerwG, 28.06.1978 - 8 C 104.76

    Anfechtung eines Einberufungsbescheides mit Zurückstellungsgründen - Beurteilung

    Diese Regelung geht aber erst auf das Zweite Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2209) zurück.
  • VGH Bayern, 26.10.1977 - 127 III 77
    Wohl ist davon auszugehen, dass die Verwendung des Klägers als Sicherungsposten neben der Übertragung einer gegenüber seinem nach Gruppe 5 der Besoldungsgruppe A des Bundesbesoldungsgesetzes bewerteten Amt niedriger bewerteten Tätigkeit zugleich eine Abordnung nach § 27 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) in der zur Zeit des Erlasses der beanstandeten .Maßnahme geltenden Fassung vom 17.7.1971 (BGBl. I S. 1181), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2209), enthält; denn ihm wurde die andersartige Tätigkeit vorübergehend bei einer anderen als seiner Stammdienststelle übertragen.
  • VG Düsseldorf, 07.10.2010 - 13 K 1217/10

    Ruhegehalt rugehaltsfähige Dienstzeit Lehre allgemeine Schulbildung Ersetzung

    Maßgeblich für die Frage, welche allgemeine Schulbildung im Falle des Klägers vorgeschrieben war, ist deshalb hier § 17 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2209).
  • VG Düsseldorf, 26.04.2012 - 13 K 5100/11

    Mittlerer Dienst Ausbildung zum Fernmeldehandwerker

    Im Falle des Klägers ist somit maßgeblich § 17 Nr. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2209).
  • VG Düsseldorf, 19.05.2008 - 13 K 2072/07
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