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   BGBl. I 1976 S. 2318   

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BGBl. I 1976 S. 2318 (https://dejure.org/1976,4552)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 105, ausgegeben am 25.08.1976, Seite 2318
  • Neufassung des Städtebauförderungsgesetzes
  • vom 18.08.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 16.78

    Wertsteigerung - Städtebauförderungsgesetz - Sanierung - Entschädigungsanspruch -

    Die Klägerin begehrt eine Genehmigung nach § 15 des Städtebauförderungsgesetzes (StBauFG) in der Fassung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2318) für die Bestellung eines Erbbaurechtes zugunsten der Beigeladenen an den Flurstücken 266/135 und 134 der Flur ... der Gemarkung B. in einer Größe von 32.091 qm.

    Der notarielle Vertrag vom 23. Februar 1973, durch den die Klägerin zugunsten der Beigeladenen ein Erbbaurecht an ihren Grundstücken bestellt hat, ist gemäß § 15 des Städtebauförderungsgesetzes vom 27. Juli 1971 (BGBl. I S. 1125) in der Fassung der Gesetze vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2318) und vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949) - StBauFG - zu genehmigen.

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines

    Der Kläger begehrt eine Genehmigung nach § 15 des Städtebauförderungsgesetzes vom 27. Juli 1971 (BGBl. I S. 1125) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2318) und des Gesetzes vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949) - StBauFG - für die Errichtung eines Wohnhauses.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2002 - 8 C 11279/01

    Bestimmtheit der Zweckbestimmung eines Bebauungsplans

    Im Übrigen teilt der Senat die bereits im Urteil des erkennenden Gerichts vom 28. Januar 1987 (a.a.O.) dargelegte Auffassung, dass die Streichung des generellen Vorrangs der Bauleitplanung im Bundesbaugesetz i.d.F. vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2318) den Verordnungsgeber nicht daran hindert, den Geltungsanspruch einer großräumigen Landschaftsschutzgebietsausweisung zurückzunehmen und unter den Vorbehalt einer bauleitplanerischen Festsetzung zu stellen.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 14.81

    Schwächung der zukünftigen Funktion des Sanierungsgebiets als Versagungsgrundi.S.

    Das Berufungsgericht hat verkannt, daß die Versagung einer Genehmigung nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 des Städtebauförderungsgesetzes in der Fassung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2318), geändert durch Gesetz vom 13. Juli 1979 (BGBl. I S. 949) - StBauFG - gemäß § 15 Abs. 3 des Gesetzes auch darauf gestützt werden kann, daß das Vorhaben oder die mit ihm bezweckte Nutzung die Gefahr begründet, zu einer Schwächung der mit der Sanierung angestrebten - zukünftigen - Funktion des Gebietes zu führen.
  • BVerwG, 05.08.1988 - 4 NB 23.88

    Voraussetzungen für den Erlaß einer Entwicklungsbereichsverordnung nach § 53 Abs.

    Die Verordnung ist von der Staatsregierung des Freistaates Bayern nach § 53 Abs. 1 des Städtebauförderungsgesetzes vom 27. Juli 1971 (BGBl I S. 1125) - StBauFG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl I S. 2318) erlassen worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1980 - VIII 2349/79

    Städtebauförderung - Sanierung - Mietvertrag - Genehmigungspflicht

    Sie sind auf die Feststellung des Nichtbestehens eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses gerichtet, nämlich auf die Feststellung, daß die zwischen den Klägerinnen und dem Beigeladenen abgeschlossenen Mietverträge vom 2. und 8.12.1975 einer Genehmigung nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 StBauFG idF der Bekanntmachung vom 18.8.1976 (BGBl I S 2318) nicht bedürfen.
  • VGH Bayern, 31.03.2004 - 15 B 00.3239

    Festsetzung eines Ausgleichsbetrags für die Durchführung einer Sanierung;

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  • BVerwG, 24.06.1983 - 4 B 82.83

    Stellplatzpflicht bei Sanierung

    Die Frage, ob Bundesrecht, insbesondere das Gesetz über städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Gemeinden (Städtbauförderungsgesetz - StBauFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2318, zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juli 1979, BGBl. I S. 949) im Falle der Errichtung eines Neubaus anstelle eines aufgrund der Sanierung nach dem StBauFG beseitigten Altbaus die Verpflichtung zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen oder zur Ablösung der Stellplatzpflicht in Geld ausschließt, bedarf nicht erst der Klärung in einen Revisionsverfahren.
  • BFH, 10.02.1994 - IV R 75/92

    Berechnung des Gewinnzuschlags nach § 6 b Abs. 6 EStG

    Der Rechtsvorgänger der Klägerin löste den -- nach verschiedenen Reinvestitionen verbliebenen -- Restbetrag der Rücklage von 49 663 DM gemäß § 6 Abs. 3 Satz 5 EStG, § 82 Nr. 1 Satz 1 1. Halbsatz i. V. m. Satz 2 des Städtebauförderungsgesetzes -- StBauFG -- i. d. F. vom 18. August 1976 (BGBl I 1976, 2318) zum 31. Dezember 1985 gewinnerhöhend auf.
  • BVerwG, 19.05.1983 - 8 B 134.82

    Voraussetzungen für eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer - Anforderungen an

    Die von der Beschwerde aufgeworfene Rechtsfrage, ob der Ersatzerwerb eines Grundstücks im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen auch dann zu einer Befreiung von der Grunderwerbsteuer nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 des Städtebauförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2318) - StBauFG - führt, wenn der Eigentümer sein ersetztes Grundstück an eine andere Person (hier an eine Wohnungsbaugesellschaft) als an die Gemeinde oder einen der in § 77 Abs. 1 Nr. 1 StBauFG bezeichneten Rechtsträger übereignet hat, bedarf nicht erst der Klärung in einem Revisionsverfahren.
  • OVG Niedersachsen, 13.02.1995 - 6 K 284/95

    Bebauungsplan: erforderliche Bodenuntersuchungen bei möglicher Vorbelastung durch

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