Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 2381   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,5624
BGBl. I 1976 S. 2381 (https://dejure.org/1976,5624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,5624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 107, ausgegeben am 27.08.1976, Seite 2381
  • Dreiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29 und 39)
  • vom 23.08.1976

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 123/76

    Volksentscheid Oldenburg

    Das 33. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 23. August 1976 (BGBl. I S. 2381) hat Art. 29 GG erneut geändert.
  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvH 1/76

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verfassungsstreits zwischen dem Bund und

    Der Bund bleibe auch nach dem Inkrafttreten des 33. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 23. August 1976 (BGBl. I S. 2381), durch das der bindende Neugliederungsauftrag des Art. 29 GG bei gleichzeitiger Aufhebung der besonderen Stellung der Volksbegehrensgebiete in eine bloße Ermächtigung umgewandelt worden sei, weiterhin verpflichtet, eine wirkliche Neugliederung des Bundesgebietes unter Berücksichtigung des im Gebiet von Oldenburg geäußerten Volkswillens durchzuführen oder aber das Land Oldenburg gemäß dem Volksentscheid als selbständiges Bundesland wiederherzustellen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht