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   BGBl. I 1976 S. 2721   

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BGBl. I 1976 S. 2721 (https://dejure.org/1976,8496)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 118, ausgegeben am 15.09.1976, Seite 2721
  • Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG)
  • vom 13.09.1976

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (26)

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    aa) Nach § 1 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) vom 13. September 1976 (BGBl I S. 2721; inzwischen neu gefaßt und bekannt gemacht am 5. März 1987, BGBl I S. 880) ist für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer eine Abgabe zu entrichten (Abwasserabgabe), die durch die Länder erhoben wird.
  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Verfassungsrechtliche Bedenken in der mit der Beschwerde bezeichneten Richtung sind gegen § 4 Abs. 4 Satz 2 AbwAG - bereits die ursprüngliche Gesetzesfassung vom 13. September 1976 (BGBl I S. 2721) enthielt eine sinnentsprechende Regelung - in der Rechtsprechung bisher nicht erhoben worden; die Beschwerde kann sich für ihre Auffassung auch nicht auf die einschlägige Literatur berufen (vgl. Berendes, a.a.O., S. 83 f.; Meßerschmidt, a.a.O., S. 279 ff. und 288; die Bedenken Henselers, NVwZ 1987, 551 (553), gehen in eine andere Richtung).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 102.89

    Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers, Abgabenbefreiung bei

    § 7 Abs. 2 AbwAG verwehrte in seiner Fassung vom 13. September 1976 (BGBl. I S. 2721) den Ländern nicht, neben der Schädlichkeit des Abwassers weitere Kriterien für die Gewährung von Abgabenminderung oder Abgabenbefreiung vorzuschreiben.

    Als entscheidungserheblich der unmittelbaren Kontrolle durch den erkennenden Senat zugänglich ist allein die Frage, ob § 73 LWG mit der Rahmenregelung des § 7 Abs. 2 AbwAG in der Fassung vom 13. September 1976 (BGBl. I 2721) vereinbar war.

    Dieser sich aus dem Wesen der Rahmengesetzgebung ergebende Beurteilungsansatz mag nicht ausschließen, daß der Bundesgesetzgeber in § 7 Abs. 2 AbwAG in seiner Fassung vom 13. September 1976 (BGBl. I S. 2721) die Regelung hätte treffen dürfen, die der Kläger dieser Vorschrift entnimmt (vgl. zur Zulässigkeit selbst einer partiellen Vollregelung durch Bundesrecht etwa BVerfG, Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 u.a. - BVerfGE 43, 291 ).

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 103.89

    Heranziehung zur Abwasserabgabe wegen Einleitung von Niederschlagswasser aus

    § 7 Abs. 2 AbwAG verwehrte in seiner Fassung vom 13. September 1976 (BGBl. I S. 2721) den Ländern nicht, neben der Schädlichkeit des Abwassers weitere Kriterien für die Gewährung von Abgabenminderung oder Abgabenbefreiung vorzuschreiben.

    Als entscheidungserheblich der unmittelbaren Kontrolle durch den erkennenden Senat zugänglich ist allein die Frage, ob § 73 LWG mit der Rahmenregelung des § 7 Abs. 2 AbwAG in der Fassung vom 13. September 1976 (BGBl. I 2721) vereinbar war.

    Dieser sich aus dem Wesen der Rahmengesetzgebung ergebende Beurteilungsansatz mag nicht ausschließen, daß der Bundesgesetzgeber in § 7 Abs. 2 AbwAG in seiner Fassung vom 13. September 1976 (BGBl. I S. 2721) die Regelung hätte treffen dürfen, die der Kläger dieser Vorschrift entnimmt (vgl. zur Zulässigkeit selbst einer partiellen Vollregelung durch Bundesrecht etwa BVerfG, Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 u.a. - BVerfGE 43, 291 ).

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85

    Abwasserabgabe - Gewässer-Vorbelastung - Vorabzug

    Die tatsächlich bestehende Vorbelastung und der Vorabzug, der sich aus § 3 Abs. 1 des Abwasserabgabengesetzes - AbwAG - vom 13. September 1976 (BGBl. I S. 2721, ber. S. 3307) mit 15 mg/l ergebe, seien getrennt zu berücksichtigen.

    Danach ist die nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Abwasserabgabengesetzes - AbwAG - vom 13. September 1976 (BGBl. I S. 2721, ber. S. 3307) anzurechnende Vorbelastung um den Vorabzug zu mindern, der sich aus Abschn. A Abs. 1 Satz 1 der Anlage zu § 3 AbwAG ergibt.

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96

    Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein

    Die ursprüngliche Fassung des Abwasserabgabengesetzes vom 13. September 1976 (BGBl I S. 2721) sah vor, den Abgabesatz zu ermäßigen für Schadeinheiten, die nicht vermieden werden, obwohl die Mindestanforderungen nach § 7 a Abs. 1 Satz 3 WHG und damit die Mindestanforderungen der Verwaltungsvorschrift erfüllt werden (§ 9 Abs. 5 Satz 1 AbwAG 1976).
  • BVerwG, 07.11.1990 - 8 C 71.88

    Wasserrecht: Voraussetzungen für den Anfall der Abwasserabgabe

    Das Abwasserabgabengesetz vom 13. September 1976 (BGBl. I S. 2721) - AbwAG - ordnet in seinem § 1 an, daß für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer eine Abgabe zu entrichten ist (Abwasserabgabe).
  • BVerwG, 27.11.1992 - 8 C 55.90

    Grubenwasser - Abwasser - Abwasserabgabepflicht - Flußkläranlage

    Rechtsgrundlage für die Abgabenbescheide 1981 bis 1983 seien die §§ 1, 9 Abs. 3 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) in der Fassung vom 13. September 1976 (BGBl. I S. 2721, berichtigt S. 3007) i.V.m. den §§ 69 Abs. 2, 72, 76 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) vom 4. Juli 1979 (GVBl. 79/48 ff.).
  • OVG Sachsen, 25.05.2005 - 5 B 452/03

    Festsetzung einer Abwasserabgabe bei Vorliegen erhöhter Schadeinheiten;

    Zuvor wurde nach § 4 Abs. 1 Satz 2 in der Urfassung des Abwasserabgabengesetzes vom 13.9.1976 (BGBl. I S. 2721) ein System praktiziert, das nach im Mittel einzuhaltenden Werten (Regelwerten) und in keinem Fall zu überschreitenden Werten (Höchstwerten) unterschied.
  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 169.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Verfassungsrechtliche Bedenken in der mit der Beschwerde bezeichneten Richtung sind gegen § 4 Abs. 4 Satz 2 AbwAG - bereits die ursprüngliche Gesetzesfassung vom 13. September 1976 (BGBl I S. 2721) enthielt eine sinnentsprechende Regelung - in der Rechtsprechung bisher nicht erhoben worden; die Beschwerde kann sich für ihre Auffassung auch nicht auf die einschlägige Literatur berufen (vgl. Berendes, Das Abwasserabgabengesetz, 3. Aufl., S. 83 f.; Meßerschmidt, Umweltabgaben als Rechtsproblem, S. 279 ff. und 288; die Bedenken Henselers, NVwZ 1987, 551 (553), gehen in eine andere Richtung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1984 - 20 A 393/83

    Streit über Berechtigung eines Großunternehmens der Chemie zur Ableitung

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 48.86

    Abwasserabgabe - Grundlast - Bezugswert - Mischkanalisation - Behördliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2003 - 9 A 3415/99

    Abwasserabgabepflicht nach der Einleitung von Niederschlagswasser; Definition von

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 1.98

    Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 19.97

    Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 7 A 10562/08

    Abwasserabgabenrecht; Verrechnung mit Investitionsaufwendungen

  • BVerwG, 13.11.1992 - 8 C 17.90

    Abwasserabgabepflicht - Abwasserbehandlungsanlag - Niederschlagswasser

  • OVG Sachsen, 20.12.2000 - 5 B 599/99
  • BVerwG, 07.11.1990 - 8 C 74.88

    Erhebung einer Abwasserabgabe für Kleineinleiter - Verbringen von Abwasser auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.1983 - 2 A 1398/82

    Heranziehung des Eigentümers eines nicht an die städtische Kanalisation

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 9 A 2055/99

    Verrechnung der Abwasserabgabe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1998 - 9 A 3483/94

    Festsetzung einer Abwasserabgabe für die Einleitung von Schmutzwasser;

  • BVerwG, 25.08.1986 - 4 B 81.86

    Abwasserabgabenfestsetzung - Mischwasserkanalisation - Schmutzwasser

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1998 - 9 A 3484/94

    Abwasserbehandlungsanlage; Inbetriebnahme; Beschickung mit Wasser; Einfahrphase;

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.1996 - 2 L 343/95

    Überwachungswerte; Gewässeraufsicht; Erhebungszeitraum

  • OVG Niedersachsen, 23.10.1991 - 9 L 344/89
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