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   BGBl. I 1976 S. 933   

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BGBl. I 1976 S. 933 (https://dejure.org/1976,6356)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 41, ausgegeben am 13.04.1976, Seite 933
  • Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Maschinenbauer(Mühlenbauer)-Handwerk
  • vom 08.04.1976

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 10.05.2001 - III R 68/97

    Elektroinstallateur - Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung -

    In der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Maschinenbauer (Mühlenbauer)-Handwerk (MaschBHwV) vom 8. April 1976 (BGBl I 1976, 933) gehören dagegen Entwurf, Bau und Montage von Maschinen, Geräten und Apparaten (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 MaschBHwV) ebenso wie das Inbetriebnehmen, Prüfen, Instandsetzen und Warten (Abs. 2 Nr. 18 und 19 MaschBHwV) zu diesem Berufsbild.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 14 S 722/92

    Abgrenzung einer handwerksmäßigen von einer industriellen Betriebsform;

    Nach der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Maschinenbau-Handwerk vom 08.04.1976 (BGBl. I. S. 933) gehört zur Tätigkeit des Maschinenbauers der Entwurf, der Bau und die Montage von Maschinen, Maschinenteilen, Geräten und Apparaten (§ 1 Abs. 1 der Verordnung).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 14 S 179/93

    Bewertung einer Meisterprüfungsarbeit; Rüge von Störungen des Prüfungsablaufs;

    Rechtsgrundlage für die angefochtene Prüfungsentscheidung ist § 29 Abs. 2 der am 31.03.1990 in Kraft getretenen Meisterprüfungsordnung der Handwerkskammer Karlsruhe (MPO) i.V.m. § 2 Abs. 3 der Verordnung über das Berufsbild und die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Maschinenbauer (Mühlenbauer)-Handwerk vom 08.04.1976 (BGBl. I S. 933).
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