Gesetzgebung
BGBl. I 1976 S. 933 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 41, ausgegeben am 13.04.1976, Seite 933
- Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Maschinenbauer(Mühlenbauer)-Handwerk
- vom 08.04.1976
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 10.05.2001 - III R 68/97
Elektroinstallateur - Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung - …
In der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Maschinenbauer (Mühlenbauer)-Handwerk (MaschBHwV) vom 8. April 1976 (BGBl I 1976, 933) gehören dagegen Entwurf, Bau und Montage von Maschinen, Geräten und Apparaten (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 MaschBHwV) ebenso wie das Inbetriebnehmen, Prüfen, Instandsetzen und Warten (Abs. 2 Nr. 18 und 19 MaschBHwV) zu diesem Berufsbild. - VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 14 S 722/92
Abgrenzung einer handwerksmäßigen von einer industriellen Betriebsform; …
Nach der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Maschinenbau-Handwerk vom 08.04.1976 (BGBl. I. S. 933) gehört zur Tätigkeit des Maschinenbauers der Entwurf, der Bau und die Montage von Maschinen, Maschinenteilen, Geräten und Apparaten (§ 1 Abs. 1 der Verordnung). - VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 14 S 179/93
Bewertung einer Meisterprüfungsarbeit; Rüge von Störungen des Prüfungsablaufs; …
Rechtsgrundlage für die angefochtene Prüfungsentscheidung ist § 29 Abs. 2 der am 31.03.1990 in Kraft getretenen Meisterprüfungsordnung der Handwerkskammer Karlsruhe (MPO) i.V.m. § 2 Abs. 3 der Verordnung über das Berufsbild und die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Maschinenbauer (Mühlenbauer)-Handwerk vom 08.04.1976 (BGBl. I S. 933).