Gesetzgebung
BGBl. I 1977 S. 509 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 31.03.1977, Seite 509
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten (BeArbThAPrO)
- vom 23.03.1977
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 9 S 1034/15
Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis für eine ergotherapeutische Tätigkeit
Mit Blick auf die Vermittlung von Fähigkeiten für eine Erstdiagnose seien die Anforderungen an den Auszubildenden und Prüfling im Wesentlichen unverändert geblieben, wie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten vom 23.03.1977 (BGBl. I S. 509) belege. - VG Karlsruhe, 19.03.2015 - 9 K 1519/13
Heilpraktikererlaubnis; Ausübung der Ergotherapie
Mit Blick auf die Vermittlung von Fähigkeiten für eine Erstdiagnose sind die Anforderungen an den Auszubildenden und Prüfling im Wesentlichen unverändert geblieben, wie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten vom 23.03.1977 (BGBl. I S. 509) belegt.