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   BGBl. I 1977 S. 789   

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BGBl. I 1977 S. 789 (https://dejure.org/1977,4939)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 04.06.1977, Seite 789
  • Verordnung über Preisspannen für Fertigarzneimittel
  • vom 17.05.1977

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 21/02

    Klinikpackung II

    "Nach der Begründung zu § 1 der Verordnung soll die Regelung über die Einengung des Anwendungsbereiches in Absatz 3 die Bereiche erfassen, in denen vor Inkrafttreten der Verordnung über Preisspannen für Fertigarzneimittel - Preisspannenverordnung - vom 17. Mai 1977 (BGBl. I S. 789) am 1. Januar 1978 überwiegend Preise vereinbart wurden, die unterhalb der durch die Deutsche Arzneitaxe gezogenen preislichen Höchstgrenzen lagen (status quo).
  • OLG Koblenz, 22.10.2007 - 12 U 417/05

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung im

    Das folgt aus der damals geltenden und aufgrund von § 78 AMG erlassenen (vgl. BGH NJW 1986, 1544, 1545) Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147; identisch mit der Preisspannenverordnung für Fertigarzneimittel vom 17. Mai 1977, BGBl. I S. 789) so nicht, weil sie Preisspannen durch Ermöglichung von Höchstspannen eröffnet (J. Meyer NJW 1986, 1522, 1523 f.), diese aber nicht zwingend vorgeschrieben hatte, sondern einen begrenzten Preiswettbewerb gestattete.
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