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   BGBl. I 1978 S. 276   

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BGBl. I 1978 S. 276 (https://dejure.org/1978,10134)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 23.02.1978, Seite 276
  • Verordnung über die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst
  • vom 20.02.1978

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 30.90

    Beamtenanwärter - Anwärtersonderzuschläge

    Rechtliche Grundlage für das Rückforderungsbegehren sei § 4 der Verordnung über die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst - AnwSZV - vom 20. Februar 1978 (BGBl. I S. 276), im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. April 1987 (BGBl. I S. 1232).

    Die Rückforderung des Beklagten beurteilt sich nach § 4 der Anwärtersonderzuschlags-Verordnung - AnwSZV a.F. - in der im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides geltenden ursprünglichen Fassung vom 20. Februar 1978 (BGBl. I S. 276), mit hier nicht einschlägigen späteren Änderungen.

  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 22.85

    Besoldung - Anwärtersonderzuschläge - Rückforderung - Ausscheiden -

    Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung ist § 4 der auf Grund der Ermächtigung des § 63 des Bundesbesoldungsgesetzes - BBesG - vom Bundesminister des Innern mit Zustimmung des Bundsrates erlassenen Verordnung über die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst vom 20. Februar 1978 (BGBl. I S. 276) - AnwSZV - in der Fassung der Ersten Verordnung zur Änderung der AnwSZV vom 15. Juli 1981 (BGBl. I S. 667).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - 4 B 15.07

    Rückforderung von während eines Fachhochschulstudiums gezahlten Anwärterbezügen

    So hat der Gesetzgeber, wie schon erwähnt, in Bezug auf die Anwärtersonderzuschläge in § 63 Abs. 2 BBesG den Anspruch unter anderem davon abhängig gemacht, dass der Anwärter nicht vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Laufbahnprüfung ausscheidet (vgl. zu den Vorläuferregelungen § 4 der Anwärtersonderzuschlags-Verordnung vom 20. Februar 1978, BGBl. I S. 276, und die Änderungen durch die 4. Verordnung zur Änderung der Anwärtersonderzuschlags-Verordnung vom 21. Mai 1990, BGBl. I S. 959).

    Insoweit spielt es keine Rolle, dass der frühere § 4 AnwSZV in der Fassung, die dem Urteil zugrunde lag (Verordnung vom 20. Februar 1978, BGBl. I S. 276), eine Rückzahlungspflicht nur vorsah, wenn der Anwärter vor Ablegen der Laufbahnprüfung aus einem von ihm zu vertretenden Grund aus dem Vorbereitungsdienst ausscheidet, während die hier in Rede stehende Zweckbestimmung - jedenfalls nach der Lesart des Beklagten - auch ein Versagen in der Laufbahnprüfung erfasst.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - 4 B 14.07

    Rückforderung von Anwärterbezügen

    So hat der Gesetzgeber, wie schon erwähnt, in Bezug auf die Anwärtersonderzuschläge in § 63 Abs. 2 BBesG den Anspruch unter anderem davon abhängig gemacht, dass der Anwärter nicht vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Laufbahnprüfung ausscheidet (vgl. zu den Vorläuferregelungen § 4 der Anwärtersonderzuschlags-Verordnung vom 20. Februar 1978, BGBl. I S. 276, und die Änderungen durch die 4. Verordnung zur Änderung der Anwärtersonderzuschlags-Verordnung vom 21. Mai 1990, BGBl. I S. 959).

    Insoweit spielt es keine Rolle, dass der frühere § 4 AnwSZV in der Fassung, die dem Urteil zugrunde lag (Verordnung vom 20. Februar 1978, BGBl. I S. 276), eine Rückzahlungspflicht nur vorsah, wenn der Anwärter vor Ablegen der Laufbahnprüfung aus einem von ihm zu vertretenden Grund aus dem Vorbereitungsdienst ausscheidet, während die hier in Rede stehende Zweckbestimmung - jedenfalls nach der Lesart des Beklagten - auch ein Versagen in der Laufbahnprüfung erfasst.

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 35.90
    Rechtliche Grundlage für das Rückforderungsbegehren sei § 4 der Verordnung über die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst vom 20. Februar 1978 (BGBl. I S. 276/GVBl. S. 850) - AnwSZV -, im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. April 1987 (BGBl. I S. 1232/GVBl. S. 1566): Danach sei der Anwärtersonderzuschlag, dessen Gewährung sich nach §§ 1 bis 3 AnwSZV richte, in voller Höhe zurückzuzahlen, wenn der Anwärter vor Ablegen der Laufbahnprüfung aus einem von ihm zu vertretenden Grunde aus dem Vorbereitungsdienst ausscheide.

    Die Rückforderung des Beklagten beurteilt sich nach § 4 der Anwärtersonderzuschlags-Verordnung - AnwSZV a.F. - in der im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides geltenden ursprünglichen Fassung vom 20. Februar 1978 (BGBl. I S. 276), mit hier nicht einschlägigen späteren Änderungen.

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 33.90
    Rechtliche Grundlage für das Rückforderungsbegehren sei § 4 der Verordnung über die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst - AnwSZV - vom 20. Februar 1978 (BGBl. I S. 276), im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. April 1987 (BGBl. I S. 1232).

    Die Rückforderung des Beklagten beurteilt sich nach § 4 der Anwärtersonderzuschlags-Verordnung - AnwSZV a.F. - in der im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides geltenden ursprünglichen Fassung vom 20. Februar 1978 (BGBl. I S. 276), mit hier nicht einschlägigen späteren Änderungen.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 30.94

    Beamtenrecht: Wirksamkeit der Verpflichtungserklärung eines Minderjährigen zur

    Die Verpflichtung des Klägers zur Rückzahlung des Anwärtersonderzuschlages in dem von der Beklagten geltend gemachten Umfang ergibt sich aus § 63 Abs. 2 BBesG in Verbindung mit dem zur Zeit seines Vorbereitungsdienstes geltenden § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst - AnwSZV a.F. - vom 20. Februar 1978 (BGBl I S. 276), der insoweit mit dem seit 1. Juni 1990 geltenden § 4 Abs. 1 AnwSZV i.d.F. der Bekanntmachung vom 11. Juni 1990 (BGBl I S. 1033, mit späterer Änderung) - AnwSZV n.F. - im sachlichen Ergebnis übereinstimmt.
  • OVG Saarland, 25.10.1995 - 1 R 41/94

    Anwärtersonderzuschlag; Justizvollzugsdienst; Vorbereitungsdienst; Rückforderung;

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  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 38.90
    Rechtliche Grundlage für das Rückforderungsbegehren sei § 4 der Verordnung über die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst - AnwSZV - vom 20. Februar 1978 (BGBl. I S. 276), im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. April 1987 (BGBl. I S. 1232).

    Die Rückforderung des Beklagten beurteilt sich nach § 4 der Anwärtersonderzuschlags-Verordnung - AnwSZV a.F. - in der im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides geltenden ursprünglichen Fassung vom 20. Februar 1978 (BGBl. I S. 276), mit hier nicht einschlägigen späteren Änderungen.

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 36.90

    Beabsichtigte Einstellung in den gehobenen Dienst als Entlassungsgrund -

    Rechtliche Grundlage für das Rückforderungsbegehren sei § 4 der Verordnung über die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst vom 20. Februar 1978 (BGBl. I S. 276/GVBl. S. 850) - AnwSZV -, im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. April 1987 (BGBl. I S. 1232/GVBl. S. 1566): Danach sei der Anwärtersonderzuschlag, dessen Gewährung sich nach §§ 1 bis 3 AnwSZV richte, in voller Höhe zurückzuzahlen, wenn der Anwärter vor Ablegen der Laufbahnprüfung aus einem von ihm zu vertretenden Grunde aus dem Vorbereitungsdienst ausscheide.

    Die Rückforderung des Beklagten beurteilt sich nach § 4 der Anwärtersonderzuschlags-Verordnung - AnwSZV a.F. - in der im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides geltenden ursprünglichen Fassung vom 20. Februar 1978 (BGBl. I S. 276), mit hier nicht einschlägigen späteren Änderungen.

  • BVerwG, 05.07.1996 - 2 B 15.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Keine Revisionszulassung bei zwischenzeitlich erfolgter

  • BVerwG, 15.12.1983 - 2 C 14.82

    Anwärter des höheren Dienstes - Anwärtersonderzuschläge - Vorbereitungsdienst

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 37.90

    Begriff des von dem Beamten "zu vertretenden" Grundes - Berücksichtigung des

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1992 - 4 S 2904/91

    Öffentliches-rechtliches Dienstverhältnis und Verpflichtungserklärung;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1992 - 4 S 2157/91

    Rückzahlung von Anwärtersonderzuschlägen bei Ausscheiden aus dem

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