Gesetzgebung
BGBl. I 1978 S. 665 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 10.06.1978, Seite 665
- Viertes Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
- vom 07.06.1978
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 334/01
Kein umfassender Auskunftsanspruch eines Mitbewerbers um …
Dagegen spricht bereits, dass der Gesetzgeber § 17 Abs. 4 PBefG a.F., der die Veröffentlichung der Genehmigungsurkunde für Straßenbahnen, für Omnibusverkehr und des wesentlichen Inhalts der Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und der Änderungen bestimmte, durch Art. 1 Nr. 5 a des 4. Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vom 7.6.1978 (BGBl. I, 665) aufgehoben hat.Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung vom 18.10.1977 (BT-Drs. 8/1037, S. 6) erfolgte die Aufhebung, weil nach den Erfahrungen der Praxis zum damaligen Zeitpunkt kein wesentliches Bedürfnis für die amtliche Bekanntmachung der Erteilung, Änderung und Rücknahme von Genehmigungen für den Straßenbahn-, Obus- und Kraftfahrzeuglinienverkehr bestand.
- BVerwG, 16.11.1995 - 11 B 83.95
Antrag auf Erteilung der Genehmigung für den Taxenverkehr - Erfordernis einer …
Diese Regelung zum Nachweis der Fachkunde berücksichtigt die Möglichkeit der Trennung der Unternehmer- und Betriebsführereigenschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 3, § 3 Abs. 2 PBefG) und ist erstmals durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vom 7. Juni 1978 (BGBl I S. 665) eingeführt worden.Sie diente - worauf bereits das Berufungsurteil mit Recht hingewiesen hat - der Umsetzung der Richtlinie Nr. 74/562/EWG über den Zugang zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs, BTDrucks 8/1037, S. 5 und S. 6 ), erstreckte den neuen Sachkundenachweis allerdings nicht nur auf Kraftomnibusunternehmer, sondern auch auf den Bereich des Taxen- und Mietwagenverkehrs.
- BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79
Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des …
In der Sache selbst ist zu entscheiden, ob das Berufungsgericht die Verpflichtungsklage, mit der der Kläger die Erteilung der beantragten und bisher vom Beklagten nicht gewährten Kraftdroschkengenehmigung weiter verfolgt, gemäß § 13 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241) i.d.F. des Vierten Änderungsgesetzes vom 7. Juni 1978 (BGBl. I S. 665) - PBefG - zu Recht abgewiesen hat. - VGH Hessen, 15.10.2002 - 2 UE 2948/01
Genehmigung eines grenzüberschreitenden Linienverkehrs
Denn die fachliche Eignung als Genehmigungsvoraussetzung ist erst durch Art. 1 Nr. 4 des 4. Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vom 7. Juni 1978 (BGBl. I S. 665) in das Personenbeförderungsgesetz eingefügt worden. - BVerwG, 03.08.1983 - 7 B 106.82
Existenzgefährdung des örtlichen Droschkengewerbes - Berücksichtigung der …
Ihrer Verpflichtungsklage hat das Berufungsgericht durch Bescheidungsurteil vom 31. März 1982 im wesentlichen stattgegeben; es hat verneint, daß die beantragte Genehmigung zu einer Existenzbedrohung des örtlichen Droschkengewerbes im Sinne von § 13 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241) i.d.F. des Vierten Änderungsgesetzes vom 7. Juni 1978 (BGBl. I S. 665) - PBefG a.F. - führen werde.