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   BGBl. I 1978 S. 665   

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BGBl. I 1978 S. 665 (https://dejure.org/1978,5701)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 10.06.1978, Seite 665
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
  • vom 07.06.1978

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 334/01

    Kein umfassender Auskunftsanspruch eines Mitbewerbers um

    Dagegen spricht bereits, dass der Gesetzgeber § 17 Abs. 4 PBefG a.F., der die Veröffentlichung der Genehmigungsurkunde für Straßenbahnen, für Omnibusverkehr und des wesentlichen Inhalts der Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und der Änderungen bestimmte, durch Art. 1 Nr. 5 a des 4. Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vom 7.6.1978 (BGBl. I, 665) aufgehoben hat.

    Ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung vom 18.10.1977 (BT-Drs. 8/1037, S. 6) erfolgte die Aufhebung, weil nach den Erfahrungen der Praxis zum damaligen Zeitpunkt kein wesentliches Bedürfnis für die amtliche Bekanntmachung der Erteilung, Änderung und Rücknahme von Genehmigungen für den Straßenbahn-, Obus- und Kraftfahrzeuglinienverkehr bestand.

  • BVerwG, 16.11.1995 - 11 B 83.95

    Antrag auf Erteilung der Genehmigung für den Taxenverkehr - Erfordernis einer

    Diese Regelung zum Nachweis der Fachkunde berücksichtigt die Möglichkeit der Trennung der Unternehmer- und Betriebsführereigenschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 3, § 3 Abs. 2 PBefG) und ist erstmals durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vom 7. Juni 1978 (BGBl I S. 665) eingeführt worden.

    Sie diente - worauf bereits das Berufungsurteil mit Recht hingewiesen hat - der Umsetzung der Richtlinie Nr. 74/562/EWG über den Zugang zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs, BTDrucks 8/1037, S. 5 und S. 6 ), erstreckte den neuen Sachkundenachweis allerdings nicht nur auf Kraftomnibusunternehmer, sondern auch auf den Bereich des Taxen- und Mietwagenverkehrs.

  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79

    Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des

    In der Sache selbst ist zu entscheiden, ob das Berufungsgericht die Verpflichtungsklage, mit der der Kläger die Erteilung der beantragten und bisher vom Beklagten nicht gewährten Kraftdroschkengenehmigung weiter verfolgt, gemäß § 13 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241) i.d.F. des Vierten Änderungsgesetzes vom 7. Juni 1978 (BGBl. I S. 665) - PBefG - zu Recht abgewiesen hat.
  • VGH Hessen, 15.10.2002 - 2 UE 2948/01

    Genehmigung eines grenzüberschreitenden Linienverkehrs

    Denn die fachliche Eignung als Genehmigungsvoraussetzung ist erst durch Art. 1 Nr. 4 des 4. Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vom 7. Juni 1978 (BGBl. I S. 665) in das Personenbeförderungsgesetz eingefügt worden.
  • BVerwG, 03.08.1983 - 7 B 106.82

    Existenzgefährdung des örtlichen Droschkengewerbes - Berücksichtigung der

    Ihrer Verpflichtungsklage hat das Berufungsgericht durch Bescheidungsurteil vom 31. März 1982 im wesentlichen stattgegeben; es hat verneint, daß die beantragte Genehmigung zu einer Existenzbedrohung des örtlichen Droschkengewerbes im Sinne von § 13 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241) i.d.F. des Vierten Änderungsgesetzes vom 7. Juni 1978 (BGBl. I S. 665) - PBefG a.F. - führen werde.
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