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   BGBl. I 1979 S. 1   

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BGBl. I 1979 S. 1 (https://dejure.org/1978,4556)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 1, ausgegeben am 06.01.1979, Seite 1
  • Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
  • vom 22.12.1978

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 18.10.1989 - VIII ZR 325/88

    Anwendung des AbzG auf den Kauf von Software mit Teilzahlungsabrede; Wirksamkeit

    Während der Bundesfinanzhof zu entscheiden hatte, inwieweit Standard-Software ein bewegliches abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens ist (§ 14 Abs. 1 BerlinFördG vom 22. Dezember 1978 - BGBl I 1979, 1 ff.) hatte es der erkennende Senat bisher mit anders gelagerten Fragestellungen, nämlich damit zu tun, ob Computerprogramme einer beweglichen Sache soweit angenähert sind, daß im Falle ihrer Mangelhaftigkeit die Vorschriften der §§ 459 ff. BGB, im Falle ihres Erwerbs gegen Ratenzahlung die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes zumindest entsprechend anwendbar sind.
  • BFH, 17.12.1998 - IV R 43/98

    Berlin-Förderung; vorwiegender Aufenthalt in Berlin

    Bis dahin kam es bei Personen, die einen von mehreren Wohnsitzen während des ganzen Veranlagungszeitraums in Berlin (West) hatten, darauf an, ob sie dort veranlagt wurden (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BerlinFG i.d.F. der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1978, BGBl I 1979, 1).
  • BFH, 04.03.1993 - X R 30/91

    Vorzeitige Rückzahlung eines Berlindarlehens durch Verrechnung mit einer

    Im Einkommensteuerbescheid für 1981 vom 24. August 1983 gewährte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) die Steuerermäßigung nach § 17 Abs. 2 des Berlinförderungsgesetzes in der für das Streitjahr 1981 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1978 - BerlinFG - (BGBl I 1979, 1, BStBl I 1979, 3).
  • BFH, 13.06.1991 - V R 12/86

    Kein Kürzungsanspruch nach § 1 BerlinFG, wenn in Berlin (West) hergestellte

    Nach § 1 Abs. 1 BerlinFG (i. d. F. der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1978, BGBl I 1979, 1, BStBl I 1979, 3) ist der Berliner Unternehmer berechtigt, die von ihm geschuldete Umsatzsteuer um 4, 5 v. H. des Entgelts für von ihm an einen westdeutschen Unternehmer gelieferte Gegenstände zu kürzen, wenn die Gegenstände in Berlin (West) hergestellt worden sind und aus Berlin (West) in den übrigen Geltungsbereich des BerlinFG gelangt sind.
  • BFH, 23.05.1991 - V R 103/86

    Berliner Unternehmer - Berliner Film- und Fernsehatelier - Herstellung von

    a) Die Klägerin erfüllt die Voraussetzungen für eine Kürzung der Umsatzsteuer nach § 1 Abs. 6 Nr. 6 BerlinFG nicht, weil sich ihre Tätigkeit nicht auf die in dieser Vorschrift bezeichneten, unmittelbar mit dem Betrieb Berliner Film- und Fernsehateliers verbundenen (technischen) Leistungen für die Herstellung von Bild- und Tonträgern bezieht, soweit diese zur Auswertung im übrigen Geltungsbereich des Gesetzes bestimmt sind (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 BerlinFG in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1978, BGBl I 1979, 1, BStBl I 1979, 3 für das Streitjahr 1979 bzw. in der Fassung des Gesetzes zur Neufassung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung anderer Gesetze vom 26. November 1979, BGBl I 1979, 1953, BStBl I 1979, 654 für das Streitjahr 1980).
  • BFH, 08.02.1985 - VI R 50/81

    Passive Berlinzulage - Bemessungsgrundlage - Einstellung der Lohnfortzahlung im

    Mit seinem Antrag vom 8. Januar 1979 begehrte der Kläger die Festsetzung einer Berlinzulage für die Zeit vom 14. August 1978 bis 5. November 1978 (§§ 28, 31 des Berlinförderungsgesetzes - BerlinFG - i. d. Neufassung vom 22. Dezember 1978, BGBl I 1979, 1, BStBl I 1979, 3).
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