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   BGBl. I 1979 S. 308   

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BGBl. I 1979 S. 308 (https://dejure.org/1979,8938)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 16.03.1979, Seite 308
  • Neufassung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
  • vom 13.03.1979

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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auch wird der Ansicht der Beschwerdeführer zu folgen sein, der Gesetzgeber habe sich angesichts dieser Entwicklung nicht mehr ohne weiteres damit begnügen dürfen, bei seinen Lärmschutzvorschriften darauf abzustellen, daß das "nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß" an Lärmwirkungen nicht überschritten werden darf (vgl. § 2 Abs. 1 LuftVG; § 3 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. b LuftVZO in der Neufassung vom 13. März 1979 [BGBl. I S. 308]) und daß der beim Betrieb eines Luftfahrzeugs verursachte Lärm nicht stärker sein darf, "als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung unvermeidbar erfordert" (§ 1 LuftVO).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 LuftVG wird ein Luftfahrzeug u.a. zum Verkehr nur zugelassen, wenn die technische Ausrüstung so gestaltet ist, daß das durch seinen Betrieb entstehende Geräusch das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt; nach § 32 Abs. 1 Nr. 15 LuftVG erläßt der Bundesminister für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrats die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendigen Rechtsverordnungen u.a. über den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere durch Maßnahmen zur Geräuschminderung am Luftfahrzeug, beim Betrieb von Luftfahrzeugen am Boden, beim Starten und Landen und beim Überfliegen besiedelter Gebiete einschließlich der Anlagen zur Messung des Fluglärms und zur Auswertung des Meßergebnisses (vgl. näher auch § 3 Abs. 1 Nr. 2 b der Luftverkehrs-Zulassungsordnung vom 13. März 1979 <BGBl. I S. 308>, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Juli 1986 <BGBl. I S. 1097>).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 20.90

    Vermutung der Unzuverlässigkeit eines Berufsluftfahrzeugführer bei erheblicher

    Nach § 24 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung - LuftVZO - in der Fassung vom 13. März 1979 (BGBl. I S. 308), der den § 24 Abs. 1 Nr. 3 LuftVZO und damit auch den § 4 Abs. 1 Nr. 3 LuftVG konkretisiert (vgl. § 26 Abs. 1 Satz 1 LuftVZO), sind Tatsachen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen, insbesondere Trunksucht, Entmündigung, eine erhebliche gerichtliche Bestrafung oder mehrfache rechtskräftig festgestellte erhebliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften.
  • BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 36.82

    Aufstiegserlaubnis für Flugmodellsport im Landschaftsschutzgebiet - Landeplätze

    "Landeplätze", von denen in diesem Zusammenhang allein die Rede sein könnte, sind im Sinne dieser Vorschrift Plätze des allgemeinen oder besonderen Luftverkehrs (vgl. § 49 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 13. März 1979, BGBl. I S. 308), nicht aber ein zumeist freies Gelände (insbesondere Wiese oder Brachland), auf dem die Flugmodell-Sportler ihrem Hobby nachgehen.
  • BGH, 30.01.1986 - I ZR 170/83

    Wettbewerbswidrigkeit des Verkaufs von sog. Weichwährungsflugscheinen

    Nach den §§ 21 Abs. 1 Satz 2, 31 Abs. 1 LuftVG, § 61 Abs. 1 Nr. 2 LuftVZO i.d.F. der Bekanntmachung vom 13. März 1979 (BGBl. I S. 308) bedürfen die Beförderungsentgelte der Luftfahrtunternehmen, die Linienflugverkehr betreiben, der Genehmigung des Bundesministers für Verkehr.
  • BVerwG, 25.09.1996 - 11 C 11.95

    Luftverkehrsrecht - Verkehrszulassung eines gebrauchten dänischen Flugzeugs,

    Zwar sehen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1981 (BGBl I S. 61) und die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 1979 (BGBl I S. 308), geändert u.a. durch Art. 2 der Unterschallverordnung vom 21. Juli 1986 (BGBl I S. 1097), eine vorgezogene Entscheidung über den bei der Verkehrszulassung zu prüfenden Teilaspekt der von dem betreffenden Luftfahrzeug ausgehenden Betriebsgeräusche nicht ausdrücklich vor.
  • BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 10.99

    Pflicht von Senderbetreibern zur Finanzierung der Geräteprüfung und der

    Das Berufungsgericht hat im Einzelnen zutreffend ausgeführt, dass die folgenden Abgaben nicht die Vorteile erfassen, denen der Beitrag nach § 10 EMVG gegenüber steht: die Verleihungsgebühr nach § 4 i. V. m. § 2 FAG; die Gebühr für die Zulassung von Telekommunikationseinrichtungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 der Telekommunikationszulassungsverordnung vom 22. März 1991 (BGBl I 756); die Musterzulassungsgebühr für Funkgeräte nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Luftverkehrsgesetzes - LuftVG - vom 14. Januar 1981 (BGBl I 61) sowie § 32 Abs. 1 Nr. 13 LuftVG i. V. m. § 1 Abs. 2 der Prüfordnung für Luftfahrtgeräte vom 16. Mai 1968 (BGBl I 416) i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 12 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 13. März 1979 (BGBl I 308); die in § 27 der Prüfordnung für Luftfahrtgeräte (a. a. O.) vorgesehene Gebühr für die jährliche Überprüfung von in Luftfahrzeugen verwendeten Funkgeräten.
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 77.79

    Stufenfolge von Genehmigung und Planfeststellung - Luftverkehrsrechtliches

    Inzwischen gelten das Luftverkehrsgesetz in der Neufassung vom 14. Januar 1981 (BGBl. I S. 61) und die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Neufassung vom 13. März 1979 (BGBl. I S. 308).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 594/83
    Der Kläger sollte Gelegenheit erhalten, sich nach § 29 Abs. 3 der Luftver kehrszulassungsordnung (LuftVZO in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 1979, BGBl. I S. 308) einer Überprüfung seines praktischen Könnens und fachlichen Wissens zu unterziehen und zuvor das unter Umständen erforderliche Flugtraining zu absolvieren.
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