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   BGBl. I 1979 S. 477   

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BGBl. I 1979 S. 477 (https://dejure.org/1979,8433)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 26.04.1979, Seite 477
  • Gesetz zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes
  • vom 20.04.1979

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 17.12.1998 - IV R 43/98

    Berlin-Förderung; vorwiegender Aufenthalt in Berlin

    Diese Gesetzesfassung geht zurück auf das Gesetz zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes vom 20. April 1979 (BGBl I 1979, 477).

    Die Änderung sollte verhindern, daß ein sich vorwiegend in Berlin aufhaltender verheirateter Steuerpflichtiger mit Familienwohnsitz außerhalb von Berlin die Tarifermäßigung nur deshalb nicht erhielt, weil er nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) nicht in Berlin zu veranlagen war (BTDrucks 8/2630, 11).

    Der Zweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 BerlinFG, die Tarifermäßigung nur Personen zu gewähren, die sich "wesentlich" am wirtschaftlichen Leben in Berlin beteiligen (BTDrucks 8/2630, 11) bzw. deren "wirtschaftliche Belange, Lebensinteressen und Schicksal räumlich aufs engste mit dem Land Berlin verbunden sind" (BTDrucks 2/1159, 23), läßt es jedenfalls nicht zu, aus Vereinfachungsgründen An- und Abreisetage als volle Tage in die Berechnung des Berlin-Aufenthalts einzubeziehen.

  • BFH, 13.07.1990 - III R 29/87

    Erhöhte Investitionszulage nach § 19 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst.

    cc BerlinFG wollte der Gesetzgeber insbesondere den bestehenden fernabsatzorientierten Dienstleistungsbereich der Berliner Wirtschaft fördern und den Ausbau Berlins zu einem Dienstleistungszentrum sichern (BTDrucks 8/2380, 3, zu Artikel 1 Nr. 1).

    Denn die mit der Begünstigung des § 1 Abs. 6 BerlinFG angestrebte Ausweitung des Dienstleistungsangebots in Berlin (West) mit dem Ziel einer Verstärkung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Berliner und westdeutschen Unternehmen war bis dahin nur teilweise erreicht worden (BTDrucks 8/2380, 3, zu Artikel 1 Nr. 1).

  • BFH, 08.07.1988 - III R 108/84

    Erhöhte Investitionszulage - Wirtschaftsgut - Zweck eines Wirtschaftsguts -

    Die Regelung des § 19 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchst. a/cc BerlinFG wurde durch Gesetz vom 20. April 1979 (BGBl I 1979, 477, BStBl I 1979, 218) in das BerlinFG aufgenommen.

    Zwar ist in der Gesetzesbegründung (BTDrucks 8/2380 S. 3) und im Bericht des Finanzausschusses (BTDrucks 8/2630 S. 8) außer vom Dienstleistungsgewerbe auch vom Dienstleistungsbereich die Rede.

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