Gesetzgebung
   BGBl. I 1979 S. 797   

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BGBl. I 1979 S. 797 (https://dejure.org/1979,4536)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 30.06.1979, Seite 797
  • Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs
  • vom 25.06.1979

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 11/15 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellte

    Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 2 AVG in der am 1.7.1979 in Kraft getretenen Fassung des Art. 3 Nr. 2 Buchst a des Gesetzes zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs vom 25.6.1979 (BGBl I 797) .
  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83

    Kein Mutterschaftsurlaub für Väter

    Das ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs vom 25. Juni 1979 (BGBl. I, 797).

    In der Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (vgl. BT-Drucks. 8/2613 vom 5. März 1979, Anlage 2, S. 17 Nr. 2) wird die Bundesregierung gebeten, im Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens darauf hinzuwirken, daß statt des Mutterschaftsurlaubs ein Elternteil-Urlaub geregelt wird, der es Mutter oder Vater ermöglicht, nach Ablauf der Mutterschutzfristen für die Frau die Betreuung des Kindes im ersten halben Jahr nach seiner Geburt wahrzunehmen.

    In der zu dieser Stellungnahme erfolgten Gegenäußerung der Bundesregierung (vgl. BT-Drucks. 8/2613, Anl. 3, S. 21 zu 2) wird ausgeführt, die Verlängerung der Freistellung sei vorgesehen, weil die leibliche Mutter über die acht Wochen hinaus weiterer Schonung bedürfe.

    Weiterhin hat der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung in seiner Beschlußempfehlung vom 25. April 1979 (BT-Drucks. 8/2797 vom 2. Mai 1979, S. 3) dem Bundestag neben der Annahme des Gesetzentwurfes die Fassung einer Entschließung empfohlen, wonach der Bundestag es für notwendig halten soll, politisch und finanziell realisierbare Lösungen zu entwickeln, die die Betreuung und Erziehung von Kleinkindern weiter verbessern, wobei u.a. sicherzustellen ist, daß Eltern frei entscheiden können, ob Mutter oder Vater zur Kindererziehung die Erwerbstätigkeit unterbrechen bzw. die Eltern gemeinsam ihre Erwerbstätigkeit zeitweise einschränken wollen.

    Die Doppelbelastung sollte auch gerade in der Zeit weiter abgebaut werden, in der die Mutter noch weiterer Schonung bedarf (vgl. Begründung des Gesetzentwurfes, BT-Drucks. 8/2613 vom 5. März 1979, S. 1 sowie Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drucks. 8/2797 vom 2. Mai 1979, S. 1).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2016 - 4 S 1957/16

    Zusammentreffen von Dienstleistungspflicht einer Beamtin und Stillzeiten

    Dagegen wurde durch das Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs vom 25.06.1979 (BGBl. I S. 797) nachfolgend durch Erziehungsurlaub bzw. Eltern- und Teilzeit der Mutterschutz erheblich verstärkt.
  • BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 282/81

    Adoptivmutter - Mutterschaftsurlaub - Leibliche Mutter

    1. Der Mutterschaftsurlaub ist durch Gesetz zur Einführung des Mutterschaftsurlaubs vom 25. Juni 1979 (BGBl. I S. 797) in das Mutterschutzgesetz eingefügt worden.

    Der berufstätigen Mutter soll die Möglichkeit eröffnet werden, sich über die Zeit der Mutterschutzfrist hinaus ohne die Belastung durch die Berufstätigkeit uneingeschränkt der Kindesbetreuung widmen zu können, und zwar in einer Zeit, in der sie selbst noch der weiteren Schonung bedarf (vgl. die Begründung des Regierungsentwurfes BT-Drucks. 8/2613, S. 9, 12; Zmarzlik, DB 1979, 1503 ff.).

    Der Bundesrat hatte im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens angeregt, den Mutterschaftsurlaub auch auf leibliche Väter und auf Adoptiveltern auszudehnen (vgl. BT-Drueks. 8/2613, S. 17).

    Der Gesetzgeber hat aber den Zweck des Mutterschaftsurlaubs auch darin gesehen, den Gesundheitsschutz der leiblichen Mutter, die durch Schwangerschaft und Entbindung physisch und oft auch psychisch belastet ist, zu verbessern (vgl. BT-Drucks. 8/2613, S. 9, 21? 8/2797, S. 1, 3, 15, 17).

  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Daß der Bundesgesetzgeber weiterhin von dem Bestehen landesrechtlicher Versorgurigswerke ausgeht, ergibt sich insbesondere daraus, daß § 7 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes in der Fassung des Art. 3 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs vom 25. Juni 1979 (BGBl. I S. 797) die Befreiungsmöglichkeit: von der Angestelltenversicherung im Fall einer berufsständischen Versorgung vorsieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982, a.a.O.).
  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 34/96

    Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

    Dies ergab sich aus § 7 Abs. 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) in der am 1. Juli 1979 in Kraft getretenen Fassung des Art. 3 Nr. 2 Buchst b des Gesetzes zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs vom 25. Juni 1979 (BGBl I 797).
  • BSG, 07.12.2000 - B 12 KR 11/00 R

    Befreiung - Rentenversicherungspflicht

    Rechtsgrundlage für diese Befreiung war § 7 Abs. 2 AVG in der am 1. Juli 1979 in Kraft getretenen Fassung des Art. 3 Nr. 2 Buchst b des Gesetzes zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs vom 25. Juni 1979 (BGBl I 797).
  • BSG, 15.11.1984 - 3 RK 7/84

    Weiterzahlung von Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub

    Diese Erklärungsfrist dient zwar ausschließlich dem Interesse des Arbeitgebers (BT-Drucks 8/2613 S 12 zu § 8a Abs. 2), der Mutterschaftsurlaub kann daher mit dessen Einverständnis auch bei einer verspäteten Geltendmachung angetreten werden (Rundschreiben des BVA vom 16. Januar 1984 -Z2 3424.15/III und 3424.17/II- BKK 1984, 163).

    Bei der Einführung des mit einem Anspruch auf Mutterschaftsgeld ausgestatteten Mutterschaftsurlaub (Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs vom 25. Juni 1979 -BGBl I 797-) hat sich der Gesetzgeber für die Lösung entschieden, daß der Mutterschaftsurlaub, abgesehen von der Ausnahmeregelung des § 8a Abs. 3 MuSchG, nur im Anschluß an die Schutzfrist des § 6 Abs. 1 MuSchG genommen werden kann.

    Das Gesetz zur Einführung des Mutterschaftsurlaubs beruht auf einem Entwurf der Bundesregierung, der "davon ausgeht, daß der Mutterschaftsurlaub grundsätzlich nur im Anschluß an die Schutzfrist und nicht später angetreten werden kann" (BT-Drucks 8/2613 S 12 zu § 8a Abs. 1).

  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 49/89

    Befreiung antragspflichtversicherter Selbständiger von der

    Die Befreiung ist indes durch das Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs vom 25. Juni 1979 (BGBl. I S. 797) erschwert worden.
  • BSG, 15.11.1984 - 3 RK 19/83

    Nichtantreten des Mutterschaftsurlaubs - Krankenhausaufenthalt - Anspruch auf

    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 8/2613 S 12) sei diese Vorschrift gerade im Hinblick darauf konzipiert worden, daß der Mutter zB wegen eines Krankenhausaufenthaltes der Antritt des Mutterschaftsurlaubs nicht möglich sei.

    Er soll entsprechend disponieren und gegebenenfalls eine Ersatzkraft einstellen können (Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs zu Art. 1 Nr. 1 - § 8a Abs. 2 -, BT-Drucks. 8/2613 S 12).

    § 8a MuSchG wurde dem Mutterschutzgesetz durch das Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs vom 25. Juni 1979 (BGBl I 797) eingefügt.

  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 20/96

    Fortbestand einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - Beendigung der

  • BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 87.80

    Mutterschutzrecht - Mutterschutz - Kündigungsverbot, absolutes - während des

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1980 - 10 S 194/80

    Bedeutung der Ausschußberichte an den Bundestag für die Auslegung einer

  • BSG, 22.08.1984 - 7 RAr 32/83
  • BSG, 27.02.1984 - 3 RK 17/83

    Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist des § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG);

  • LSG Baden-Württemberg, 26.05.2020 - L 13 R 1664/19

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht eines angestellten

  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96

    Anrechnung von Zeiten im ehrenamtlichen Dienst; Anrechnung von

  • BSG, 27.06.1991 - 4 REg 2/91

    Anrechnung des Mutterschaftsgeldes auf den Erziehungsgeldanspruch des Vaters,

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 498/84

    Mutterschaftsurlaub - Anspruch auf Urlaub - Erlöschen des Anspruchs -

  • BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 459/86

    Abgeltung und Übertragbarkeit des im Veranlagungszeitraum nicht in Anspruch

  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 610/86

    Mutterschaftsgeld

  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 12.89

    Bekanntmachung der ersten Wahlordnung für die Wahl einer Vertreterversammlung -

  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 27/00

    Arbeitsentgelt: Sonderzahlung - entgangene Gratifikationen während des

  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 95/97 R

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel bei

  • BSG, 29.11.1995 - 14 REg 8/94

    Anspruch auf Gewährung von Erziehungsgeld - Voraussetzungen für eine Aussetzung

  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83

    Arbeitslosengeld - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub - Höhe des

  • BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 393/81
  • BSG, 10.03.1987 - 3 RK 3/86

    Mutterschaftsgeld - Herabsetzung des Mutterschaftsgeldes - Unechte rückwirkenden

  • BSG, 19.10.1983 - 3 RK 19/82

    Beschränkung des Mutterschaftsgeldes - Mutterschaftsurlaub - Vereinbarkeit mit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1988 - 6 A 96/87

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BSG, 22.04.1986 - 12 RK 60/84

    Versorgungseinrichtung - Befreiungsberechtigung - Altersrente -

  • BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 97/86

    Urlaubsanspruch und Mutterschaftsurlaub - Fortbestand des wegen

  • BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 572/86

    Verhältnis der Nichtverwirklichung des Urlaubs wegen Krankheit und wegen

  • BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 124/86

    Urlaubsabgeltungsanspruch einer Kassiererin im Einzelhandel im Falle der

  • BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 242/85

    Vergleichbarkeit der Nichtverwirklichung des Urlaubs wegen Krankheit und wegen

  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 404/85

    Verhältnis der Nichtverwirklichung des Urlaubs wegen Krankheit und wegen

  • BSG, 18.05.1983 - 12 RK 17/82

    Gesetzliche Krankenversicherung - Beamtenrecht - Verfassungswidrigkeit -

  • BSG, 28.04.1982 - 12 RK 30/80

    Antragsversicherter; Befreiung von der Pflichtversicherung; Pflichtmitgliedschaft

  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 395/85

    Verhältnis der Nichtverwirklichung des Urlaubs wegen Krankheit und wegen

  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 15/85

    Waisengeld - Versorgungseinrichtung - Kürzung des Erhöhungsbetrages -

  • BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 466/81

    Lohnfortzahlunmg im Krankheitsfall - Mutterschutz

  • BSG, 23.03.1988 - 8 RK 1/86

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld - Zum Bezug von

  • BSG, 24.09.1986 - 8 RK 47/85

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld einer arbeitslosen Pflichtversicherten -

  • BSG, 14.06.1984 - 1 RJ 74/83

    Wahl der Beitragszahlung nach § 4 Abs 2 S 1 RVBeitrV 1976

  • BSG, 25.11.1981 - 3 RK 29/80

    Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit nach Antritt des

  • BSG, 10.03.1987 - 3 RK 29/86
  • BAG, 15.02.1984 - 5 AZR 305/82
  • BSG, 25.11.1981 - 3 RK 13/81

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) bei

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.01.1986 - 4 (5) Sa 372/85

    Erlöschen des Anspruchs auf Erholungsurlaub während des Mutterschaftsurlaubs

  • BSG, 24.11.1983 - 3 RK 35/82
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