Gesetzgebung
   BGBl. I 1979 S. 823   

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BGBl. I 1979 S. 823 (https://dejure.org/1979,5980)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 30.06.1979, Seite 823
  • Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Mutterschutzgesetzes
  • vom 27.06.1979

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

    Zum Zeitpunkt des Erlasses der Freizeitanordnung galt das Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) vom 17. Mai 1942 (RGBl. I S. 321), das später durch das Gesetz vom 24. Januar 1952 (BGBl. I S. 69) abgelöst wurde (vgl. jetzt: Mutterschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1968, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27. Juni 1979 [BGBl. I S. 823]).
  • LAG Hessen, 26.11.1999 - 7 Sa 557/99

    Arbeitsentgelt: Sonderzahlung - entgangene Gratifikationen während des

    Durch das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Mutterschutzgesetzes vom 27. Juni 1979 (BGBl. I S. 823) ist der Mutterschaftsurlaub eingeführt worden.
  • OVG Berlin, 13.03.1980 - 6 S 7.80

    Wohnungsbeschlagnahme für Großfamilie - §§ 123, 42 Abs. 2 VwGO; zum Anspruch auf

    Gestützt auf die gutachtliche Äußerung des behandelnden Arztes und in Anlehnung an die Schutzfristen des § 6 I MuSchG i. d. F. der Bekanntmachung vom 18.4.1968 (BGBl, 315/ GVBI S. 542), zuletzt geändert durch Gesetz vorn 27.6.1979 (BGBl I, 823/GVBI S. 982), setzt das Ermessen des Ag., die Obdachlosigkeit der Ast. auch auf andere Weise als durch Beschlagnahme und Einweisung in ihre bisherige Wohnung zu beseitigen, acht Wochen nach der Entbindung wieder ein.
  • BAG, 17.08.1983 - 5 AZR 287/81
    a) Durch das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Mutterschutzgesetzes vom 27. Juni 1979 (BGBl. I S. 823) ist der Mutterschaftsurlaub eingeführt worden.
  • BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 3/81
    a) Durch das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Mutterschutzgesetzes vom 27. Juni 1979 (BGBl. I S. 823) ist der Mutterschaftsurlaub eingeführt worden.
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