Gesetzgebung
BGBl. I 1980 S. 2163 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 75, ausgegeben am 28.11.1980, Seite 2163
- Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozeßkostenhilfe
- vom 24.11.1980
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 47/85
Vollständigkeit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen …
Hierzu gehört die Abgabe einer Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 Abs. 2 ZPO) auf dem durch Verordnung des Bundesministers der Justiz vom 24. November 1980 (BGBl. I S. 2163) eingeführten Vordruck (§ 117 Abs. 4, Abs. 3 ZPO). - BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82
Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung - …
§ 117 Abs. 4 ZPO schreibt zwingend vor, daß sich die Partei bei der dem Prozeßkostenhilfeantrag nach § 117 Abs. 2 ZPO beizufügenden Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des durch Verordnung vom 24. November 1980 (BGBl I 2163) eingeführten Vordrucks bedienen muß. - BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87
Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Prozeßkostenhilfe-Gesuchs
Üblich und immer erforderlich sind Belege zumindest über Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit und Renten sowie über die geltendgemachten Belastungen (vgl. auch das Vorblatt zu dem auf Grund von § 117 Abs. 3 ZPO durch die Verordnung vom 24. November 1980 - BGBl. I, 2163 - eingeführten Vordruck für die Erklärung).
- BSG, 08.01.1985 - 7 BAr 109/84
Kostenentscheidung - Berufungsurteil - Revision - Zulässigkeit der Revision
November 1980 (BGBl I 2163) eingeführten Vordrucks, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht worden ist (…BSG SozR 1750 5 117 Nr. 1; BGH VersR 1981, 88";… BVerfG SozR 1750 5 117 Nr. 2). - BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der …
Jedoch braucht eine neuerliche Erklärung nicht in jedem Falle unter Benutzung des durch die Verordnung des Bundesministers der Justiz vom 24. November 1980 (BGBl I 2163) eingeführten Vordrucks abgegeben zu werden. - BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83
Anwaltszwang für die sofortige Beschwerde in Familiensachen; Umfang der …
Diese Voraussetzung war bei der Klägerin - wie auch das Oberlandesgericht nicht in Frage stellt - zunächst in der Zeit bis Juni 1983 gegeben, während der sie Sozialhilfe bezog, weil nach Abschnitt A des durch Verordnung vom 24. November 1980 - BGBl I 2163 - gemäß § 117 Abs. 3 ZPO eingeführten Erklärungsvordrucks für die Prozeßkostenhilfe in einem solchen Fall ohne weiteres von der Bedürftigkeit des Antragstellers ausgegangen wird. - BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 101/88 § 117 Abs. 4 ZPO schreibt zwingend vor, daß sich die Partei bei der dem PKH-Antrag nach § 117 Abs. 2 ZPO beizufügenden Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des durch Verordnung vom 24. November 1980 (BGBl I 2163) eingeführten Vordrucks bedienen muß.
- BFH, 15.10.1992 - I B 84/92 Die Frage, ob auch juristische Personen den nach § 117 Abs. 3 ZPO i.V.m. der Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozeßkostenhilfe vom 24.November 1980 (BGBl I 1980, 2163) vorgesehenen Vordruck verwenden müssen, kann im Streitfall offenbleiben (vgl. z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2.Aufl., § 142 Rdnr.15, m.w.N.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 14.Aufl., § 142 FGO Tz.39).
- BFH, 25.04.1988 - X B 180/87
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als …
§ 142 FGO i.V.m. § 117 Abs. 4 ZPO schreibt verbindlich vor, daß sich der Beteiligte bei seiner nach § 117 Abs. 2 ZPO abzugebenden Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des durch die Verordnung vom 24. November 1980 (BGBl I 1980, 2163) eingeführten Vordrucks bedienen muß. - BSG, 12.10.1984 - 7 BAr 91/84
Prozeßkostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde - Sozialhilfe - Ablauf der …
Zur Abgabe der Erklärung nach % 117 Abs. 2 ZPO muß sich der Beteiligte nach 5 117 Abs ü ZPO des durch die Verordnung vom 24. November 1980 (BGBl I 2163) eingeführten Vordrucks bedienen. - OVG Niedersachsen, 22.07.2004 - 4 ME 396/03
Antragsfrist; Anwaltsbeiordnung; Bedürftigkeit; Beschwerdefrist; Einkommen; …
- BVerwG, 11.07.1990 - 5 ER 626.90
Rechtsmittel
- BFH, 18.05.1990 - III B 62/89
Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- BGH, 13.05.1998 - XII ZR 308/97
Bestellung eines Notanwalts für das Revisionsverfahren; Darlegung der …
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 6 S 1970/93
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beim Bezug laufender Sozialhilfeleistungen
- BVerwG, 18.01.1989 - 5 B 2.89
Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- BVerwG, 09.09.1988 - 5 ER 601.88
Rechtsmittel
- BVerwG, 13.11.1987 - 5 ER 272.87
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.04.1988 - 5 CB 46.87
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BGH, 16.03.1983 - IVb ZR 73/82
- BVerwG, 08.04.1988 - 5 CB 43.87
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BVerwG, 13.10.1987 - 5 B 75.87
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei fehlender …
- BFH, 28.04.1987 - IX S 3/87
- BVerwG, 10.01.1983 - 5 A 1.82
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Wiederaufnahme eines …
- FG Baden-Württemberg, 24.02.1997 - 6 K 336/96
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Steuerberaters …