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   BGBl. I 1980 S. 2163   

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BGBl. I 1980 S. 2163 (https://dejure.org/1980,15820)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 75, ausgegeben am 28.11.1980, Seite 2163
  • Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozeßkostenhilfe
  • vom 24.11.1980

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 47/85

    Vollständigkeit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Hierzu gehört die Abgabe einer Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 Abs. 2 ZPO) auf dem durch Verordnung des Bundesministers der Justiz vom 24. November 1980 (BGBl. I S. 2163) eingeführten Vordruck (§ 117 Abs. 4, Abs. 3 ZPO).
  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung -

    § 117 Abs. 4 ZPO schreibt zwingend vor, daß sich die Partei bei der dem Prozeßkostenhilfeantrag nach § 117 Abs. 2 ZPO beizufügenden Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des durch Verordnung vom 24. November 1980 (BGBl I 2163) eingeführten Vordrucks bedienen muß.
  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Prozeßkostenhilfe-Gesuchs

    Üblich und immer erforderlich sind Belege zumindest über Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit und Renten sowie über die geltendgemachten Belastungen (vgl. auch das Vorblatt zu dem auf Grund von § 117 Abs. 3 ZPO durch die Verordnung vom 24. November 1980 - BGBl. I, 2163 - eingeführten Vordruck für die Erklärung).
  • BSG, 08.01.1985 - 7 BAr 109/84

    Kostenentscheidung - Berufungsurteil - Revision - Zulässigkeit der Revision

    November 1980 (BGBl I 2163) eingeführten Vordrucks, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht worden ist (BSG SozR 1750 5 117 Nr. 1; BGH VersR 1981, 88"; BVerfG SozR 1750 5 117 Nr. 2).
  • BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der

    Jedoch braucht eine neuerliche Erklärung nicht in jedem Falle unter Benutzung des durch die Verordnung des Bundesministers der Justiz vom 24. November 1980 (BGBl I 2163) eingeführten Vordrucks abgegeben zu werden.
  • BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83

    Anwaltszwang für die sofortige Beschwerde in Familiensachen; Umfang der

    Diese Voraussetzung war bei der Klägerin - wie auch das Oberlandesgericht nicht in Frage stellt - zunächst in der Zeit bis Juni 1983 gegeben, während der sie Sozialhilfe bezog, weil nach Abschnitt A des durch Verordnung vom 24. November 1980 - BGBl I 2163 - gemäß § 117 Abs. 3 ZPO eingeführten Erklärungsvordrucks für die Prozeßkostenhilfe in einem solchen Fall ohne weiteres von der Bedürftigkeit des Antragstellers ausgegangen wird.
  • BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 101/88
    § 117 Abs. 4 ZPO schreibt zwingend vor, daß sich die Partei bei der dem PKH-Antrag nach § 117 Abs. 2 ZPO beizufügenden Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des durch Verordnung vom 24. November 1980 (BGBl I 2163) eingeführten Vordrucks bedienen muß.
  • BFH, 15.10.1992 - I B 84/92
    Die Frage, ob auch juristische Personen den nach § 117 Abs. 3 ZPO i.V.m. der Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozeßkostenhilfe vom 24.November 1980 (BGBl I 1980, 2163) vorgesehenen Vordruck verwenden müssen, kann im Streitfall offenbleiben (vgl. z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2.Aufl., § 142 Rdnr.15, m.w.N.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 14.Aufl., § 142 FGO Tz.39).
  • BFH, 25.04.1988 - X B 180/87

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als

    § 142 FGO i.V.m. § 117 Abs. 4 ZPO schreibt verbindlich vor, daß sich der Beteiligte bei seiner nach § 117 Abs. 2 ZPO abzugebenden Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des durch die Verordnung vom 24. November 1980 (BGBl I 1980, 2163) eingeführten Vordrucks bedienen muß.
  • BSG, 12.10.1984 - 7 BAr 91/84

    Prozeßkostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde - Sozialhilfe - Ablauf der

    Zur Abgabe der Erklärung nach % 117 Abs. 2 ZPO muß sich der Beteiligte nach 5 117 Abs ü ZPO des durch die Verordnung vom 24. November 1980 (BGBl I 2163) eingeführten Vordrucks bedienen.
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2004 - 4 ME 396/03

    Antragsfrist; Anwaltsbeiordnung; Bedürftigkeit; Beschwerdefrist; Einkommen;

  • BVerwG, 11.07.1990 - 5 ER 626.90

    Rechtsmittel

  • BFH, 18.05.1990 - III B 62/89

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BGH, 13.05.1998 - XII ZR 308/97

    Bestellung eines Notanwalts für das Revisionsverfahren; Darlegung der

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 6 S 1970/93

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beim Bezug laufender Sozialhilfeleistungen

  • BVerwG, 18.01.1989 - 5 B 2.89

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 09.09.1988 - 5 ER 601.88

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.11.1987 - 5 ER 272.87

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.04.1988 - 5 CB 46.87

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZR 73/82
  • BVerwG, 08.04.1988 - 5 CB 43.87

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

  • BVerwG, 13.10.1987 - 5 B 75.87

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei fehlender

  • BFH, 28.04.1987 - IX S 3/87
  • BVerwG, 10.01.1983 - 5 A 1.82

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Wiederaufnahme eines

  • FG Baden-Württemberg, 24.02.1997 - 6 K 336/96

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Steuerberaters

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