Gesetzgebung
   BGBl. I 1981 S. 1568   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,13456
BGBl. I 1981 S. 1568 (https://dejure.org/1981,13456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,13456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1981 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 30.12.1981, Seite 1568
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz)
  • vom 22.12.1981

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)

  • BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 26/17 R

    Krankenhausbehandlung Versicherter nur bei vertragsärztlicher Einweisung?

    Der Gesetzgeber hielt die Beschränkung der Vertragschließenden für erforderlich, "um die Zahl der Vertragspartner des Krankenhauses nicht unpraktikabel hoch werden zu lassen" (vgl Begründung zu Art. 1 Nr. 18 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze , BT-Drucks 9/570 S 26).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Des weiteren erkennt die Rechtsprechung dem Krankenhausträger -- auch nach der Neufassung des § 8 KHG durch Art. 1 Nr. 9 a) cc) des Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1568) -- grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Aufnahme seines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan zu, wenn es der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung dient, leistungsfähig ist und wenn mit seiner Aufnahme in den Plan zu sozial tragbaren Pflegesätzen beigetragen wird (BVerwGE 62, 86 [92 ff.]; 72, 38 [50 ff.]; Urteile vom 14. November 1985 und 18. Dezember 1986, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nrn. 8 [S. 75 ff.] und 11 [S. 103 ff.]).
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 6/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Pflegesatzvereinbarung -

    Der Gesetzgeber hielt die Beschränkung der Vertragschließenden für erforderlich, "um die Zahl der Vertragspartner des Krankenhauses nicht unpraktikabel hoch werden zu lassen" (vgl Begründung zu Art. 1 Nr. 18 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze , BT-Drucks 9/570 S 26) .
  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Als Rechtsbegriff findet sich die Bezeichnung »medizinisch-technisches Großgerät« erstmals im Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz vom 22. Dezember 1981 (BGBl I S. 1568), das den früheren § 11a (heute § 10 ) KHG eingeführt und den damaligen § 368n Abs. 8 Reichsversicherungsordnung ( RVO ) um die Sätze 3 und 4 ergänzt hat.

    Ausweislich der Gesetzesmaterialien (Begründung zum Regierungsentwurf - BR-Drucks 175/81 S. 59, 66; Bericht und Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - BT-Drucks. 9/976 S. 32) sollte sich die seinerzeit für den Krankenhausbereich eingeführte Abstimmungspflicht auf solche Geräte erstrecken, deren Anschaffung und Betrieb einerseits »mit ungewöhnlich hohen Kosten verbunden« ist und die andererseits das einzelne Krankenhaus in Anbetracht des begrenzten Bedarfs allein nicht voll auslasten kann.

  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

    Die Abstimmungspflicht erstreckt sich daher in erster Linie auf solche Geräte, die das einzelne Krankenhaus allein nicht voll auslasten kann ..." (BT-Drucks. 9/570 S. 25).
  • BVerwG, 20.11.2008 - 3 C 39.07

    Krankenhausfinanzierung; Ausbildungsbudget; Kosten der Ausbildungsstätte;

    Die Ausbildungskosten des Krankenhauses wurden erstmals durch das Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1568) für pflegesatzfähig erklärt.

    Sie setzten sich durch; § 17 Abs. 4a Satz 2 KHG 1981 wurde durch Art. 22 Nr. 4 des Gesundheits-Reformgesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477) gestrichen (vgl. BTDrucks 9/570 S. 26; 9/976 S. 33; 10/691 S. 21; 11/2493 S. 50; 11/3480 S. 44).

    Dass der Bundestagsausschuss dann empfahl, das Wort "einschließlich" durch ein "und" zu ersetzen, hatte ersichtlich nur sprachliche Gründe (BTDrucks 9/976 S. 13).

  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 66.90

    Krankenhaus - Pflegesatz - Selbstkosten - Rechtskontrolle -

    Die nicht in Kraft getretene Änderung des § 18 KHG durch das Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1568) sah eine Vereinbarung zwischen Krankenhausträger und Sozialleistungsträgern vor, die der landesbehördlichen Genehmigung unterworfen war.
  • BSG, 22.03.1984 - 6 RKa 14/81

    Besetzung des Gerichts - Rechtsschutzbedürfnis - Eröffnung eines speziellen

    Sie ist jedoch mit Inkrafttreten des 5 368n Abs. 3 Satz 7 RVG idF des Art. 2 Nr. 5 Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz (KHKG) vom 22. Dezember 1981 (BGBl I 1568) am 1. Juli 1982 unzulässig geworden.

    Denn auf diese Weise kann in möglichst großem Umfang eine schnelle und pragmatische Konfliktlösung erzielt werden (vgl Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum KHKG, BT-Drucks 9/570, Seite 39).

    Anderenfalls würde das Regelungsverfahren nach & 368n Abs. 3 Satz 7 RVG seinen Zweck nicht erfüllen können, die fehlende Einigung der Vertragsparteien durch eine ministerielle Entscheidung zu ersetzen und dadurch einen umfassenden Interessenausgleich herbeizuführen (vgl auch die Stellungnahme des Bundesrates zum KHKG-Entwurf, BT-Drucks 9/570, 3 39, wonach insoweit eine Zuständigkeit der nach 5 3681 EVO gebildeten Landessohiedsämter begründet werden sollte, sowie die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung" BT-Drucks 9/976, S 18, welche eine besondere Schlichtungsvereinbarung vorsah).

  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 41.84

    Planungsspielraum und Beurteilungsspielraum der zuständigen Landesbehörde für die

    Denn das Berufungsgericht hat die Vorschrift des § 8 Abs. 1 Sätze 4 und 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in der für seine Entscheidung maßgeblich gewesenen Fassung vom 22. Dezember 1981 - KHG (1981) - (BGBl. I S. 1568) unrichtig angewandt.
  • BGH, 02.12.1982 - 1 StR 476/82

    Vorliegen eines Schadens bei erschlichenen Bewilligungen von Fördermitteln -

    Allerdings hat das Landgericht das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesetze - KHG - vom 29. Juni 1972 (BGBl. I S. 1009), zuletzt geändert durch das Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1568), insoweit, als es hinsichtlich der Einbeziehung von Anlaufkosten in die öffentliche Förderung auf das gesamte Vermögen des Krankenhausträgers abgestellt hat, richtig ausgelegt.
  • BSG, 17.09.1986 - 3 RK 21/85

    Krankenhausplan - Bestandsschutz

  • BSG, 15.01.1986 - 8 RK 5/84

    Bereiterklärung eines Krankenhauses - Annahmeverfahren - Beiladung der

  • BVerwG, 26.11.1992 - 3 C 36.89

    Krankenhaus - Pflegesatzfähigkeit - Schadensersatzaufwendungen zum Ausgleich von

  • BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92

    Investitionszulage - Investition - Primäreffekt - Identität von Investor und

  • GemSOGB, 27.01.1983 - GmS-OGB 2/82

    Ende des Ausbildungsverhältnisses einer Krankenschwester, die vor Ablauf der

  • BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 6/80

    Vergütung für Notfallbehandlungen; Krankenkassenpatienten

  • BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81

    Verfassungsmäßigkeit der Krankenhausbuchführungsverordnung

  • BVerwG, 22.04.1982 - 3 A 1.81

    Anspruch auf Finanzhilfen - Berechnung der Höhe der Finanzhilfen für

  • BSG, 18.08.1982 - 3 RK 17/80
  • BSG, 30.10.1990 - 4 RK 1/89
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1990 - 9 S 1170/89

    Krankenhausfinanzierung: Tatbestandswirkung einer baurechtlichen Auflage zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht