Gesetzgebung
   BGBl. I 1981 S. 521   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,9537
BGBl. I 1981 S. 521 (https://dejure.org/1981,9537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,9537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1981 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 24.06.1981, Seite 521
  • Verordnung über die Anmeldung von Patenten (Patentanmeldeverordnung - PatAnmVO)
  • vom 29.05.1981

Verordnungstext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931

    Unterlassung der Veröffentlichung einer Patentschrift; Unterlassungsanspruch;

    § 5 Abs. 2 Nr. 6 PatAnmV (Patentanmeldeverordnung vom 29.5.1981, BGBl. I S. 521, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1.1.2002, BGBl. I S. 32) sieht "gegebenenfalls vorteilhafte Wirkungen der Erfindung unter Bezugnahme auf den bisherigen Stand der Technik" als Inhalt der Beschreibung i.S. des § 34 Abs. 3 Nr. 4 PatG an.
  • BGH, 19.09.1985 - X ZB 22/84

    "Hüftgelenkprothese"; Voraussetzungen eines Patentanspruchs

    Auf die Anmeldung finden nicht die Anmeldebestimmungen vom 30. Juli 1968 in der Fassung vom 22. Dezember 1976, sondern die Vorschriften der Patentanmeldeverordnung vom 25. Mai 1981 (BGBl. I, S. 521 ff) Anwendung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht