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   BGBl. I 1982 S. 1533   

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BGBl. I 1982 S. 1533 (https://dejure.org/1982,9754)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1982 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 27.11.1982, Seite 1533
  • Dritte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  • vom 23.11.1982

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, der Kläger sei nicht ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, beruht auf einer fehlerhaften Anwendung der Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 2 StVG, die gemäß § 15 c Abs. 1 StVZO in der hier zugrundezulegenden Fassung der Dritten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 23. November 1982 (BGBl. I S. 1533) auch für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gilt.
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung

    Dies ergibt sich auch aus der amtlichen Überschrift des durch die 3. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 23. November 1982 (BGBl I S. 1533) geänderten und neugefaßten § 15 StVZO.
  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 29.92

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Sehmängel - Ungeeignetheit

    Die Anlage XVII über die "Anforderungen an das Sehvermögen der Kraftfahrer" wurde der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch die Dritte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 23. November 1982 (BGBl. I S. 1533) angefügt.
  • OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96
    Für die Bewertung der hier in Rede stehenden Vortaten des Angeklagten (Urteile vom 13.11.1986 bis 05.01.1993), war die Rechtslage maßgebend, die sich aus der Dritten und Siebten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 23.11.1982 (BGBl I, 1533) bzw. 02.12.1988 (BGBl 1, 2199) ergab.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.1996 - 10 S 1729/94

    Keine vorsorgliche Aberkennung des Rechts auf Gebrauchmachen von einer - noch zu

    Er hat stattdessen auch bei der Neufassung des § 4 Abs. 2 IntVO durch die Dritte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 23.11.1982 (BGBl. I S. 1533) davon abgesehen, einen Berechtigungsausschluß auch für denjenigen Inhaber eines ausländischen Führerscheins oder Fahrausweises anzuordnen, dessen Nichteignung im Bundesgebiet aufgrund einer verkehrsbehördlichen Entziehung oder Versagung einer Fahrerlaubnis festgestellt worden war (vgl. Hentschel, in: Gedächtnisschrift für Karlheinz Meyer, 1990, S. 789 ff., 803).
  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 75.82

    Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis bei einem Wohnsitz im Inland

    Inzwischen sind der § 15 StVZO und die §§ 4 und 5 IntVO geändert worden; sie gelten jetzt in der Fassung der am 1. Januar 1983 in Kraft getretenen Dritten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 23. November 1982 (BGBl. I S. 1533).
  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 35.82

    Eignungsbedenken beim Nichtbestehen einer theoretischen Befähigungsprüfung -

    Diese Regelung, die das Berufungsgericht ebenfalls zugrunde gelegt hat, ist auch für die Entscheidung über die Revision maßgebend, obwohl der § 15 StVZO während des Revisionsverfahrens durch die am 1. Januar 1983 in Kraft getretene Dritte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 23. November 1982 (BGBl. I S. 1533) inhaltlich neu gefaßt worden ist.
  • BVerwG, 07.12.1983 - 7 C 96.82

    Fahrerlaubniserwerb - Absehen von der Ablegung einer Fahrprüfung - Ausländischer

    Inzwischen sind der § 15 StVZO und die §§ 4 und 5 IntVO geändert worden; sie gelten jetzt in der Fassung der am 1. Januar 1983 in Kraft getretenen Dritten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften von 23. November 1982 (BGBl. I S. 1533).
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