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   BGBl. I 1982 S. 411   

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BGBl. I 1982 S. 411 (https://dejure.org/1982,13820)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1982 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 08.04.1982, Seite 411
  • Neufassung der Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung - AtVfV)
  • vom 31.03.1982

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 7.95

    Klagen gegen das Kernkraftwerk Obrigheim erfolglos

    d) Der Beklagte hat in Anwendung von § 4 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (damals) i.d.F. der Bekanntmachung vom 31. März 1982 - BGBl I S. 411 - (AtVfV) von einer Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen, weil "durch den Übergang vom bisherigen 'Probebetrieb' zu einem in technischer Hinsicht identischen Betrieb ohne Beschränkung mit einem neugefaßten Betriebsreglement nachteilige Wirkungen für Dritte nicht hervorgerufen werden können" (Genehmigungsbescheid S. 55).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 21 D 2/89

    Anfechtung; Genehmigung; Aufbewahrung von abgebrannten Brennelementen ;

    Die Beteiligung Dritter erfolgte in Anlehnung an die Vorschriften der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) in der Fassung vom 31. März 1982, BGBl. I, 411: Das Vorhaben der Beigeladenen wurde bekanntgemacht (vgl. §§ 4, 5 AtVfV), Antrag, Sicherheitsbericht und Kurzbeschreibung lagen in der Zeit vom 14. Februar bis 15. April 1983 bei der PTB und der Stadt Ahaus aus (vgl. § 6 AtVfV); darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Gutachten des TÜV und der BAM vom November 1982, worauf in der Bekanntmachung hingewiesen wurde.
  • BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87

    Genehmigungspflichtige Anlage - Nuklearspezifische Anlagenteile -

    Die Genehmigungsbehörde hat deshalb über die Zulässigkeit der Errichtung der hier streitigen Anlagen zu Recht im Verfahren nach § 7 Abs. 1 AtG in Verbindung mit der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung - AtVfV - in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1982 (BGBl. I S. 411) entschieden.
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 12.96

    Revisionsbegründung; Verfahrensrügen; Aufklärungspflicht; Kernkraftwerk;

    a) Den vom Oberverwaltungsgericht als begründet angesehenen Einwendungen der Klägerinnen zu 1, 4 und 5, daß die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch den Betrieb der Anlage infolge von Erdbeben nicht getroffen sei, steht schon die Präklusionswirkung des § 7 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung - AtVfV) in der hier noch anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1982 (BGBl I S. 411) entgegen.
  • BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 43.88

    Verwaltungsgericht - Erstinstanzielle Zuständigkeit - Abbau - Stillgelegte

    Übrigens unterscheidet nicht nur § 7 Abs. 3 AtG, sondern auch § 4 Abs. 5 der atomrechtlichen Verfahrensverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1982 (BGBl. I S. 411) zwischen Stillegung, gesichertem Einschluß und Abbau als jeweils gesonderten Genehmigungstatbeständen.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1989 - 10 S 492/87

    Wiederaufarbeitungsanlage für Brennelemente; Klagebefugnis; Präklusion;

    Es waren vor der Erteilung der angefochtenen Betriebsgenehmigung für die LAVA aber auch nach § 4 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 31. März 1982 (BGBl. I S. 411) nicht Dritte am Verfahren zu beteiligen.
  • VG Karlsruhe, 12.01.1983 - 4 K 253/82

    Anspruch auf Baugenehmigung für Lagerhalle auf Kernforschungsgelände;

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