Gesetzgebung
BGBl. I 1982 S. 677 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1982 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 23.06.1982, Seite 677
- Neufassung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Gesetz zu Artikel 45 b des Grundgesetzes - WBeauftrG)
- vom 16.06.1982
Gesetzestext
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 78.08
Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages; Eingabe; Maßnahme.
Der auf die Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit gerichtete Antrag ist unzulässig, weil Erklärungen des Bundesministers der Verteidigung oder der ihm unterstellten Vorgesetzten gegenüber dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages in einem Eingabeverfahren nach § 7 Satz 1 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages - Gesetz zu Art. 45b GG - (WBeauftrG) (in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juni 1982 - BGBl I S. 677 -, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2009 - BGBl I S. 160 -) für den als Petenten auftretenden Soldaten keine dienstlichen Maßnahmen darstellen, die gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO (ggf. i.V.m. § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WBO) zum Gegenstand eines Verfahrens vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden können.