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   BGBl. I 1983 S. 210   

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BGBl. I 1983 S. 210 (https://dejure.org/1983,11827)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1983 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 04.03.1983, Seite 210
  • Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
  • vom 28.02.1983

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (42)

  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 281/03

    Begriff der Kleingartenanlage

    (1) Im Vordergrund der kleingärtnerischen Nutzung von Grundstücken stand zu Beginn des Kleingartenwesens die Sicherung und Verbesserung der Ernährungslage, vor allem der ärmeren Bevölkerungsschichten (BVerfGE 52, 1, 33; Begründung der Bundesregierung zum Bundeskleingartengesetz, BT-Drucks. 9/1900, S. 9).

    Auch aus der Regierungsbegründung (BT-Drs. 9/1900 aaO) läßt sich eine solche nicht entnehmen.

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Einen solchen Anspruch räumt weder § 35 Abs. 2 BBauG noch § 3 Abs. 2 des für das Gartenhaus des Klägers geltenden Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210) ein.
  • BGH, 03.04.1987 - V ZR 160/85

    Wirksamkeit eines Zwischenpachtvertrages mit einer gemeinnützigen

    Auch nach dem Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl I 210) ist ein Zwischenpachtvertrag, der nicht mit einer nach Landesrecht als gemeinnützig anerkannten Kleingärtnerorganisation abgeschlossen wird, nichtig (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKleingG).

    Das sogenannte Zwischenpächterprivileg für Kleingärtnerorganisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind, sollte und soll den einzelnen Kleingärtner als Unterpächter vor der Ausnutzung durch einen gewerbsmäßigen Zwischenpächter schützen (vgl. die Begründung zu § 5 KGO, abgedruckt bei Kaisenberg, Kleingarten und Kleinpachtlandordnung, 3. Aufl. 1924, § 5 Anm. A 2; BT-Drucks. 9/2232 Seite 18 zu § 3 des Entwurfs eines BKleingG).

    Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundeskleingartengesetz hatte allerdings der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu § 3 des Regierungsentwurfs (dieser entsprach weitgehend § 4 der endgültigen Gesetzesfassung) eine entsprechende Schutzvorschrift zugunsten der Kleingärtner angeregt (Drucks. 139/1/82 Nr. 7 b; BT-Drucks. 9/1900 Anlage 2 Nr. 6 b).

    Nach ihrer Stellungnahme würde eine solche Regelung es dem Zwischenpächter - trotz der Nichtigkeit des Zwischenpachtvertrages - ermöglichen, ohne zeitliche Grenze Kleingartenpachtverträge abzuschließen, die den Eigentümer binden; eine solche Befugnis könne allenfalls bis zur wirksamen Bestellung eines neuen Zwischenpächters zugestanden werden, und auch dies nur unter der weiteren Einschränkung, daß dem Kleingärtner beim Abschluß des Vertrages die Nichtigkeit des Zwischenpachtvertrages nicht bekannt gewesen sei; eine solche Regelung aber sei zu kompliziert (BT-Drucks. 9/1900 Anlage 3 »Zu 6«).

    In der Beschlußempfehlung und dem Bericht des Bundestagsausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BT-Drucks. 9/2232) ist dementsprechend der Vorschlag des Bundesrats nicht enthalten.

  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 216/85

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vollzug eines verfassungswidrigen Gesetzes

    Diese Vorschriften sind durch § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) vom 28. Februar 1983 (BGBl I S. 210) mit Wirkung vom 1. April 1983 (§ 22) aufgehoben worden.

    Kleingärten übernehmen heute auch wichtige Aufgaben des Landschaftsschutzes und der Stadtbildpflege (vgl. zum Ganzen BVerfGE 52, 1, 33 ff. [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76]; Begründung zum Entwurf des BKleingG, BT-Drucks. 9/1900, S. 9; vgl. auch Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften BT-Drucks. V/2221, S. 4).

  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Die Vorlagen richten sich gegen Überleitungsbestimmungen, die bei der Neuregelung des Kleingartenrechts im Bundeskleingartengesetz ( BKleingG ) vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210) für bestehende Kleingärten getroffen worden sind.
  • BGH, 25.01.1991 - V ZR 116/90

    Kündigung eines Kleingartenpachtvertrages

    Die Beschränkung des § 16 Abs. 4 BKleingG auf befristete Verträge läuft entgegen der von der Revision vertretenen Auffassung auch nicht dem Zweck der Regelung zuwider, die Fortdauer der kleingärtnerischen Nutzung sicherzustellen (vgl. BT-Drucks. 9/1900).
  • BGH, 02.10.1992 - V ZR 185/91

    Herausgabe eines Kleingartens bei mehrfach gestuftem Pachtverhältnissen

    Sie sollen nicht die Folgen tragen, die sich aus Pflichtverletzungen des Zwischenpächters ergeben (BT-Drucks. 9/1900 zu § 9).

    Diese Begründung findet sich auch in der Beschlußempfehlung und in dem Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Regierungsentwurf wieder (BT-Drucks. 9/2232).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 6 A 139/88

    Flächenbegrenzung für Lauben im Kleingartengebiet; Bebauungsplan;

    Solche Wege genügen bereits dem Erfordernis der gemeinschaftlichen Einrichtungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleinGG; Bericht des Bundestags-Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, BT-Drs. 9/2232, S. 17).

    "Klarstellung, daß durch Landesrecht auch niedrigere Grenzen für die Grundfläche der Laube oder des Freisitzes bestimmt werden können" (BT-Drs. 9/1900, S. 21 zu Nr. 5).

    Die Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 9/1900, S. 13) führte dazu aus, die Laube solle deshalb eine bestimmte Größe nicht überschreiten.

    Diese Zielsetzung ist im Verlauf der parlamentarischen Beratungen mehrfach wiederholt und bestätigt worden (vgl. den Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, BT-Drs. 9/2232, S. 17; Abgeordneter Schreiber in der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages, 9. Wahlperiode, am 9.12.1982, Stenografische Berichte, S. 8461 C).

    Die einzige Änderung betraf die Heraufsetzung der Höchstgrenze von 20 qm (ohne Einrechnung eines höchstens 6 qm umfassenden überdachten Freisitzes, so § 6 Abs. 3 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drs. 9/1900) auf 24 qm (einschließlich Freisitz, so § 2 Abs. 3 der Beschlußempfehlung des federführenden Ausschusses, BT-Drs. 9/2232).

  • BGH, 18.04.2000 - III ZR 194/99

    Übernahme öffentlicher Grundstückslasten durch den Pächter bei einem

    Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 BKleingG in der - hier maßgeblichen - ursprünglichen Fassung vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210) durfte der Verpächter einer Kleingartenanlage als Pachtzins höchstens den doppelten Betrag des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau verlangen.

    So hat der federführende Bundestagsausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eine Anregung des Deutschen Städtetages, ausdrücklich zu regeln, daß öffentliche Abgaben und Erschließungsbeiträge zusätzlich zum Pachtzins auf den Pächter umgelegt werden können, mit der Begründung nicht aufgegriffen, nach §§ 581, 546 BGB habe der Verpächter die auf dem Grundstück ruhenden Lasten zu tragen, freilich seien abweichende Vereinbarungen möglich (BT-Drucks. 9/2232 S. 16; in diesem Sinne schon die Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks. 9/1900 S. 13).

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 73.80

    Grundstück - Dauerkleingarten - Festsetzung - Kleingärtner - Pachtvertrag -

    Diese Auslegung des Begriffs "Dauerkleingärten" wird positiv-rechtlich bestätigt durch die Definition der Dauerkleingärten, wie sie nunmehr in § 1 des Bundeskleingartengesetzes vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210) - BKleingG - enthalten ist.

    So heißt es in der amtlichen Begründung zum Bundeskleingartengesetz (BT-Drucks. 9/1900 S. 9 [13]), daß ein vom Eigentümer oder von einem zum Familienhaushalt des Eigentümers gehörenden Angehörigen genutzter Garten - schon bisher - kein Kleingarten sei: "Wesensmerkmal des Kleingartens ist die Nutzung fremden Landes (vgl. Ehrenforth, RdL 1950, 231; Wiethaup, ZMR 1970, 193; BVerfGE 52, 1 [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76] [33 f.])".

    Auch im Bericht der Abgeordneten Schreiber und Magin wird dies betont (BT-Drucks. 9/2232 S. 14 [17]).

  • BGH, 04.07.1986 - V ZR 41/86

    Kostenberechnung bei Erledigung der Hauptsache - Verfassungsmäßigkeit einer

  • BGH, 05.07.2018 - III ZR 355/17

    Kleingartenpachtvertrag: Kündigung des Hauptpachtvertrages durch den

  • BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 44/92

    Regelung über Kündigung von Zwischenpachtverträgen im Kleingartenrecht iSv

  • BFH, 22.01.2004 - III R 52/01

    Eigenheimzulage für nicht genehmigtes Einfamilienhaus

  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84

    "Noch bestehendes" Kleingartenpachtverhältnis - Gesetzliche Verlängerung

  • BVerfG, 25.02.1998 - 1 BvR 207/97

    Neuregelung des Höchstpachtzinses für privat verpachtete Kleingärten iSv BKleingG

  • OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18

    Zweitwohnungssteuer; Aufwand

  • LG Dessau, 05.05.2000 - 2 O 982/99
  • BGH, 21.09.2000 - III ZR 325/99

    Rückwirkende Erhöhung von Pachtzinsen

  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 30/88

    Abgrenzung des Kleingartenbegriffs iS. des § 778 RVO

  • BVerfG, 25.02.1998 - 1 BvR 421/90

    Verfassungswidrigkeit der Pachtobergrenze nach BKleingG a.F.

  • BVerwG, 18.08.1989 - 4 C 12.86

    Grenzen der gemeindlichen Planungshoheit bei der Festsetzung des Maßes der

  • LSG Bayern, 02.06.2022 - L 17 U 285/19

    Pflichtversicherung des Jagdpächters als Unternehmer in der gesetzlichen

  • OVG Hamburg, 04.11.1999 - 2 E 29/96

    Behandlung einer Kleingartenanlage im Bebauungsplan

  • BGH, 12.11.1998 - III ZR 87/98

    Anpassung des Pachtzinses für ein Kleingartengelände

  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 79/96

    Aufwendungsersatzanspruch des Verpächters einer Kleinkartenanlage

  • BVerfG, 26.02.1998 - 1 BvR 1342/91

    Pachtzinsbegrenzung privat verpachteter Kleingärten am Maßstab des BKleingG § 5

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2009 - 3 K 30/07

    Baurecht: Flächen für Dauerkleingärten; Abwägungsfehler

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2014 - 1 L 116/12

    Zweitwohnungssteuerpflicht von Gartenlauben

  • BVerfG, 16.02.1999 - 1 BvR 938/97

    Rückwirkende Pachtzinserhöhung im Kleingartenrecht

  • OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96

    Straßenreinigungsgebühr; Kommunalabgaben; Kleingartengrundstück;

  • LG Bonn, 02.11.2012 - 15 O 106/12

    Kündigung eines Pachtverhältnisses über ein Kleingartengelände

  • OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 15.00

    Ausnahmegenehmigung zum Fällen einer in der vom Antragsteller genutzten

  • LSG Sachsen, 07.02.2002 - L 2 U 174/99

    Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92

    Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis von Wohnungsmietern; Zulässigkeit einer

  • BGH, 03.07.1997 - III ZR 310/96

    Geltung der Übergangsvorschrift für nach dem Beitritt der ehemaligen DDR

  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 3/91

    Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Vereinsbauarbeiten - Voraussetzungen

  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 35/00

    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

  • LSG Sachsen, 22.05.2002 - L 2 U 135/99

    Beitragspflicht in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Bewirtschaftung

  • VG Berlin, 22.08.1996 - 21 A 827.94

    Einräumung eines Vorkaufsrechtes ; Rückübertragung eines Grundstücks; Nutzung

  • BGH, 18.12.1987 - V ZR 147/86

    Zahlungsanspruch wegen der Nutzung von Behelfsheimen auf Kleingartengeländen -

  • VG München, 04.03.2010 - M 11 K 08.755

    Kleingartenanlage; Gartenlaube; Zwischenbau; Anbau

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