Gesetzgebung
BGBl. I 1984 S. 1311 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 31.10.1984, Seite 1311
- Verordnung zur Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
- vom 23.10.1984
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R
Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen
Nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 der Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDV) in ihrer Fassung vom 23. Oktober 1984 (BGBl I 1311) gehörten Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistete, um einen Arbeitnehmer für den Fall des Unfalls abzusichern, steuerrechtlich zu den Ausgaben für die Zukunftssicherung und diese nur insoweit zum Arbeitslohn, als sie im Kalenderjahr 312 DM überstiegen.