Gesetzgebung
   BGBl. I 1984 S. 1429   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,11723
BGBl. I 1984 S. 1429 (https://dejure.org/1984,11723)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,11723) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 06.12.1984, Seite 1429
  • Gesetz zur Regelung der Preisangaben
  • vom 03.12.1984

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 291/89

    Nebenkosten - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Art. 1 § 1 des Preisangabengesetzes vom 3. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1429), der Ermächtigungsgrundlage der Preisangabenverordnung 1985 ist, nennt als Zweck der Verordnungsermächtigung die Unterrichtung und den Schutz der Verbraucher und die Forderung des Wettbewerbs.
  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private

    Darauf hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Regelung der Preisangaben vom 3. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1429) eine neue Ermächtigungsgrundlage geschaffen.
  • OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 2 U 30/10

    AGB von Banken: Formularmäßige Forderung einer Kontoführungsgebühr bei

    Dass der § 6 PAngV ändernde Verordnungsgesetzgeber keinen Anstoß an der Kontoführungsgebühr genommen hat, kann nicht damit erklärt werden, dass er diese Frage übersehen habe, da er die PAngV mehrfach und grundlegend überarbeitet (wobei der alte § 4 zu § 6 i.d.F.v. 28.07.2000, gültig ab 01.09.2000 wurde) und sogar neu gefasst hat durch Bekanntmachung vom 18.10.2002 (BGBl 1, 4197), nachdem sie als Art. 1 der Verordnung vom 14.03.1985 (BGBl 1, 580) auf Grund des Art. 1 § 1 des Gesetzes zur Regelung der Preisangaben vom 03.12.1984 (BGBl I, 1429) des § 34c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 GewO vom 01.01.1978 (BGBl 1, 97) vom Bundesminister für Wirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates erlassen worden war.
  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private

    Darauf hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Regelung der Preisangaben vom 3. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1429) eine neue Ermächtigungsgrundlage geschaffen.
  • OVG Niedersachsen, 15.10.1992 - 7 L 3808/91

    Ausstellung ; Goldschmuck; Auszeichnung; Endpreis; Bearbeitungsgebühr;

    Die PAngV, der vornehmlich gewerbepolizeilicher Charakter zukommt (Fuhrmann a.a.O., Vorbemerkung 3 zu § 1), ist keine DVO zum UWG, sondern stützt sich auf die Ermächtigungsvorschrift des § 1 des Preisangabengesetzes vom 03.12.1984 (BGBl I S. 1429).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht